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Flughafen Hannover: Hiobsbotschaft für Urlauber! Etliche Reisen fallen ins Wasser

Etliche Reisen ab Flughafen Hannover fallen ins Wasser. Worum es geht und auf was sich Urlauber einstellen müssen, liest du hier.

flughafen hannover
© IMAGO/ localpic

Flughafen Hannover – das ist Niedersachsens größter Airport

Der Flughafen Hannover dient als eine wichtige internationale Drehscheibe in Niedersachsen.

Die Urlaubsreise ist wohl für viele DAS Highlight des Jahres. Das sind auch die einzigen Tage im Jahr, in denen man gerne früh aufsteht, um sich auf den Weg zum Flughafen Hannover, München, Frankfurt am Main und Co. zu machen.

Oft wird die Reise auch schon weit im Voraus gebucht – immerhin versprechen die hiesigen Reiseanbieter oft „Frühbucherrabatte“. Doch genau diese Urlaubsliebhaber könnten jetzt betroffen sein. Denn etliche Reisen fallen sprichwörtlich ins Wasser – und da ist es egal, ob der Urlaub ab Flughafen Hannover, Frankfurt am Main, Berlin oder sonst irgendwo in Deutschland gehen sollte.

Flughafen Hannover: Etliche Reisen fallen ins Wasser

Die schönste Zeit des Jahres wird für etliche gestrichen – zumindest im übertragenen Sinn. Aber alle Urlauber, die über FTI gebucht haben, sollten die Ohren spitzen. Denn der Reiseveranstalter FTI ist in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Damit droht dem Unternehmen eine Insolvenz. Das hat auch für Reisende ab dem Flughafen Hannover drastische Konsequenzen. Denn noch nicht begonnenen Reisen werden nach Unternehmensangaben ab Dienstag (4. Juni) nicht mehr (oder wenn dann nur teilweise) durchgeführt.

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Doch was können FTI-Kunden tun, wenn ihr heiß ersehnter Urlaub den Bach runtergeht? Die gute Nachricht für alle, die bereits Gelder bezahlt haben oder alle, die schon im Urlaub sind und sich um den weiteren Aufenthalt und die Rückbeförderung sorgen: „FTI ist wie jeder deutsche Reiseveranstalter verpflichtet, erst dann Zahlungen auf den Reisepreis anzunehmen, wenn dem Reisenden gleichzeitig ein Sicherungsschein übergeben wird“, sagt Reiserechtler Paul Degott. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird.


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Und zwar dann, wenn entweder Reiseleistungen ausfallen oder aber wenn man von Partnern des Reiseunternehmens Zahlungsaufforderungen erhält. Beispielsweise, wenn ein Hotel vor Ort selbst auch keine Zahlungen mehr vom Veranstalter bekommt. In der Regel umfasst der Vertrag der Pauschalreise auch die Beförderung der Reisenden. Dann hat der Veranstalter auch für die vereinbarte Rückbeförderung zu sorgen und die Unterkunft. (dpa, vs)