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Energiepreise in Niedersachsen: Was Kunden HIER zahlen sollen, kann einfach nicht stimmen! „Schlicht verzweifelt“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Kunden zu Achtsamkeit. Wenn du DIESES Schreiben bekommst, solltest du genau hinschauen.

Energieversorger müssen Kunden bis zum 1. März über die Preisbremse informieren. Doch der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind bei einem Anbieter Ungereimtheiten aufgefallen. (Symbolbild)
© IMAGO / Christian Ohde

So funktioniert die Gas- und Strom-Preisbremse

Die Preisbremsen für Gas und Strom sollen ab Januar Entlastung schaffen für Haushalte und Industrie. Ein Überblick.

Der Countdown läuft. Noch bis zum 1. März haben die Energieversorger Zeit, Kunden über die Umsetzung der Energiepreisbremse zu informieren.

Die Schreiben, die dann bei den Kunden eintrudeln, sollten in der Regel eine Entlastung sein. Doch für einige eprimo-Kunden in Niedersachsen sei das Gegenteil der Fall. „Bei uns häufen sich aktuell Anfragen von Kundinnen und Kunden der eprimo GmbH, die irritiert, verärgert oder schlicht verzweifelt sind“, sagt die Verbraucherzentrale. Was da los ist? Das verraten wir dir hier.

Energiepreise in Niedersachsen: Abschlags-Frust!

Das Problem: Laut der Berechnungen des Energieversorgers sollen sich die monatlichen Abschläge für Gas teilweise vervierfachen. Die Abschläge für Strom sollen in einem der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegenden Fall sogar um mehr als das 13-fache steigen – unter Berücksichtigung der Preisbremse!

Für die Verbraucherzentrale sind diese Preise nicht nachvollziehbar. Die Kunden müssten laut Schreiben teilweise mehrere hundert bis tausend Euro über dem zahlen, was sie bisher gezahlt haben.

In einem Fall einer Kundin habe eprimo erklärt, dass es sich tatsächlich um einen Systemfehler gehandelt habe. Die Abschläge seien dann auch korrigiert worden. In einem anderen Fall hingegen nicht. „Für uns ist das völlig unverständlich“, sagt Energieexpertin Julia Schröder.

Das kannst du bei einem Schreiben tun

Doch was kannst du tun, wenn du ein solches Schreiben bekommst? Die Verbraucherzentrale rät, die Schreiben immer zu überprüfen. Auf der Seite der Verbraucherzentrale gebe es einen Rechner, mit dem du selbst die Abschläge berechnen kannst (hier entlang). Weichen die Abschläge deutlich von dem ab, was im Schreiben steht, solltest du eprimo sofort schriftlich darüber informieren, heißt es.


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Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann diese vorsorglich widerrufen. „In diesem Fall sollte aber darauf geachtet werden, den angemessenen Abschlag fristgerecht zu überweisen, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten“, rät Schröder und ergänzt: „Deutlich überhöhte Abschläge muss aber niemand zahlen.“ (abr)