Kehrtwende bei einer VW-Tochter!
VW-Tochter Audi verzichtet jetzt doch auf Gender-Zeichen. Das Thema hatte zuvor hohe Wellen geschlagen. Es war sogar vor Gericht gelandet…
VW-Tochter: Audi ohne Gender-Strich
Audi hat seine umstrittene Gender-Schreibweise im internen und externen Schriftverkehr wieder abgeschafft. Das Unternehmen aus Ingolstadt bestätigte entsprechende Medienberichte. Demnach sollen statt Satzzeichen in der Wortmitte künftig neutrale Bezeichnungen verwendet werden. Aus „Mitarbeiter_innen“ wird also zum Beispiel „Beschäftigte“. Damit ist der Unterstrich nach nicht mal vier Jahren wieder Geschichte. Damals hatte die VW-Tochter ihn eingeführt, um „alle nicht-binären Geschlechtsidentitäten zwischen Mann und Frau“ zu repräsentieren.
Jetzt aber der Rückzieher. Warum? „Aufgrund unserer Erfahrungen in der schriftlichen Verwendung des Gender Gap in den vergangenen Jahren und der großen Bandbreite unterschiedlicher Methoden, geschlechtersensible Sprache sichtbar zu machen“, sagte ein Sprecher. Gleichzeitig betonte er, dass Audi weiter „auf etablierte, gendersensible Formulierungen“ setze, die die Werte von Gleichstellung und Inklusion betonen. Im überarbeiteten „Styleguide“ empfiehlt Audi seinen Mitarbeitern, neutrale Begriffe zu benutzen. Zum Beispiel „Team Audi“.
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Als einen weiteren Grund für die sprachliche Kehrtwende nennt Audi auch praktische Gründe. So hätten zum Beispiel Medien die Schreibweise nicht übernommen. Auch bei Computerprogrammen, etwa beim Übersetzen, habe es Probleme gegeben. Offenbar gehören die Sonderzeichen bei Audi schon seit einigen Monaten der Vergangenheit an. Demnach soll es im Juli 2024 eine entsprechende interne Anweisung gegeben haben. Auch aus dem Internet ist die entsprechende Gender-Vorgabe verschwunden.
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Das Gendern war seit der Einführung ein großes Thema bei der VW-Tochter. Unter anderem waren Begriffe wie „Audianer_innen“ scharf kritisiert worden. Ein VW-Mitarbeiter klagte sogar vor dem Landgericht Ingolstadt gegen die Unternehmensrichtlinie – scheiterte damit aber in zweiter Instanz. Vor Gericht hatte er Audi-Arbeitsanweisungen zitiert. Ein beispiel: „Der_die BSM-Expertin ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. Solche Formulierungen sind jetzt also wieder Geschichte.