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VW-Tochter Audi am Pranger – Urteil betrifft Tausende Autofahrer

VW-Tochter Audi am Pranger – Urteil betrifft Tausende Autofahrer

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Unfair, oder nicht? Wer eine VW-Tochter im Dieselskandal verklagen möchte, könnte es schwer haben. (Symbolbild) Foto: imago/photothek

Wolfsburg/Ingolstadt. 

VW

hat Zehntausenden Autobesitzern nach dem Dieselskandal Schadensersatz zahlen müssen.

Es gibt auch Betroffene, die gegen gegen die VW-Tochter Audi klagen.

Audi kann im Gegensatz zu VW vorerst aufatmen

Doch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun entschieden, dass Audi im Dieselskandal vorerst nicht für die von Volkswagen hergestellten manipulierten Motoren in seinen Autos haften muss.

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, mit dem die VW-Tochter zu Schadenersatz verpflichtet worden war, enthalte Rechtsfehler, entschied der Bundesgerichtshof am Montag und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Es sei nicht festgestellt worden, dass Audi selbst die Entscheidung für die illegale Abschalteinrichtung getroffen habe oder von einer solchen Entscheidung bei VW wusste.

Konkret ging es um einen Gebrauchtwagenkäufer, der von Audi die Erstattung des Kaufpreises fordert. Er hatte wenige Monate vor Bekanntwerden des Dieselskandals im Spätsommer 2015 einen Audi A6 für knapp 27.000 Euro gekauft. In dem Auto war ein von VW hergestellter Dieselmotor des Typs EA 189 mit illegaler Abschalteinrichtung verbaut. Diese bewirkte, dass die Abgasreinigung nur im Laborbetrieb korrekt funktionierte, die Stickoxid-Grenzwerte beim normalen Fahren auf der Straße aber überschritten wurden.

+++ VW denkt über Veränderung nach – sie könnte alle Mitarbeiter betreffen +++

Käufer muss nun selbst Beweise gegen Audi finden

Ende 2018 verklagte der Käufer Audi auf Rückzahlung. Das Landgericht Halle gab ihm Recht. In der Berufung bestätigte das Naumburger OLG das Urteil weitgehend, rechnete aber die jahrelange Nutzung des Fahrzeugs an und sprach dem Kläger etwa 20.000 Euro zu. Der BGH gab nun der von Audi dagegen eingelegten Revision statt.

Das OLG muss den Fall nun neu verhandeln. Der Kläger kann sich also noch einmal äußern. Doch wird es für ihn schwierig werden, eine Verurteilung von Audi zu erreichen. Denn er muss darlegen, dass eine Kenntnis der Verantwortlichen bei Audi von den Vorgängen bei VW naheliegt. Eine Klage gegen VW selbst wäre in dem Fall deutlich einfacher gewesen, sagte Seiters.

Bei VW gehen die BGH-Richter davon aus, dass Millionen Autokäufer mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik getäuscht werden sollten. Dadurch wurde ein zu hoher Schadstoff-Ausstoß in Tests verschleiert.

Abgasbetrug bei VW-Tochter Audi unbekannt?

Deshalb können Kläger, die die Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich ihr Auto an VW zurückgeben. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich VW seit dem Grundsatz-Urteil im Mai 2020 konzernweit in rund 34.000 Verfahren auf einen Vergleich geeinigt. Diese Kläger dürfen ihr Auto behalten.

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Bei einem Teil dieser Verfahren geht Audi aber ohnehin davon aus, dass die Kläger keine Schadenersatz-Ansprüche haben oder zu spät vor Gericht gezogen sind. (vh/fb mit dpa)