Veröffentlicht inWolfenbüttel

Wolfenbüttel: Muss das sein? Stadtwerke-Kunden finden Schock-Post im Briefkasten – „ziemlich frech“

Unschöne Post für viele Kunden der Stadtwerke Wolfenbüttel! Jetzt sind etliche verunsichert, manche sogar sauer. Hier mehr dazu.

Wolfenbüttel
© IMAGO / Panthermedia / Montage: News38

Gas und Strom: Mit diesen 5 Tricks sparst du viele Energiekosten

Die Energiepreise steigen und steigen. Mit diesen Tipps bekommst du deine Ausgaben in den Griff.

Drei Mal schon fanden Kunden der Stadtwerke Wolfenbüttel in diesem Jahr unschöne Post im Briefkasten. Klar, die aktuelle Krisenlage ging auch am Energie-Versorger in der Lessingstadt nicht spurlos vorbei. Wie fast überall in Deutschland wurden auch hier die Gaspreise mehrfach angezogen.

Die letzte Preis-Klatsche hatte es dabei in sich (wir berichteten)! Verbraucher müssen jetzt zusätzlich mit mehreren Hundert Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Darüber informierten die Stadtwerke die Kunden in Wolfenbüttel in einem Schreiben. Beigelegt war allerdings auch ein Zettel, den viele nicht so recht verstehen wollen. Viele sind jetzt verunsichert, manche sogar sauer. Was war da los?

Stadtwerke Wolfenbüttel verschicken Preisblatt

Konkret handelt es sich dabei um eine Art „Bußgeld-Übersicht“ für den Fall, dass die Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen können. Detailliert ist darauf aufgeführt, was in einem solchen Fall an Extra-Kosten auf die Verbraucher zukommen könnten. Eine Kopie des Schreibens wurde News38 von einem Leser zugestellt.

Pro Mahnschreiben stellen die Stadtwerke demnach etwa 2 Euro in Rechnung. Eskaliert die Sache allerdings, könnte es für finanzschwache Kunden richtig happig werden. Wird etwa der Gashahn abgedreht, schlägt sich das mit etwa 77 Euro brutto zu Buche, wird er dann wieder in Betrieb genommen, kostet es noch einmal denselben Betrag. Macht netto etwa 140 Euro. Ein Haufen Geld gerade für solche, die sich in der Krise ohnehin mit finanziellen Problemen herumschlagen müssen.

Wolfenbütteler Gas-Kunden verunsichert

Der Wolfenbütteler Silvio V. verstand angesichts des Schreibens die Welt nicht mehr. Er hat den Zettel auf Facebook geteilt und generierte mit seinem Beitrag hohe Wellen. „Rechnen die Stadtwerke schon damit, dass die Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen können?“, fragt er sich. In den Kommentaren mutmaßen einige Nutzer, dass die Stadtwerke vielleicht gesetzlich zu dieser Information verpflichtet sind. Andere finden den Zettel einfach nur „ziemlich frech“.

Wolfenbüttel
Dieser Zettel war dem Schreiben der Stadtwerke Wolfenbüttel offenbar beigelegt. Foto: Privat

News38 bat bereits am vergangenen Donnerstag (17. November) bei den Stadtwerken Wolfenbüttel um Stellungnahme. Unsere Anfrage blieb bis jetzt (Stand: Dienstag, 22. November) unbeantwortet.

Verbraucherzentrale verwundert

Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) zeigte man sich zumindest verwundert über das Stadtwerke-Schreiben. „Wenn das wirklich anlasslos verschickt worden sein sollte, haben wir so was tatsächlich bisher noch gar nicht gesehen“, erklärt die Energierechtsexpertin Julia Schröder im News38-Gespräch. „Eigentlich ist das meistens so, dass so etwas in Schreiben mitgeteilt wird, wenn Personen bereits in Zahlungsrückstand geraten sind.“ Und dann eben auch nur an betroffene Kunden.


Auch spannend:


Allerdings sei es grundsätzlich so, dass pauschale Kosten erhoben werden dürfen, sollten Verbraucher mit ihren Zahlungen in Verzug geraten, erklärt die Energie-Expertin weiter. Dass sich viele angesichts eines offenbar anlasslosen Infozettels unter Druck gesetzt fühlen, kann die VZN dennoch verstehen. Im schlimmsten Fall sollten Kunden dennoch einen ruhigen Kopf behalten. Solltest du deine Rechnungen nicht mehr zahlen können, haben die Verbraucherschützer eindeutige Empfehlungen. Die Verbraucherschützer haben eindeutige Empfehlungen, solltest du deine Rechnung nicht mehr zahlen können:

  1. Niemals ein Schreiben deines Energieanbieters ignorieren
  2. Möglichst früh den Kontakt zum Versorger suchen, weil sonst der Zahlungsrückstand immer größer wird
  3. Sollte der Versorger Pauschalen – etwa für das Abstellen des Anschlusses – veranschlagen, eine Aufschlüsselung der Kosten beantragen (in der Vergangenheit hat es auch Fälle gegeben, in denen die Pauschalen zu hoch veranschlagt waren)
  4. Bei Zahlungsunfähigkeit den Weg zum Job-Center oder zur Schuldnerberatungsstelle suchen

In jedem Fall sind Energieversorger verpflichtet, dir eine so genannte Abwendungsvereinbarung anzubieten. Zum Beispiel über Ratenzahlungen und Stundungen kann so verhindert werden, dass der Gashahn abgedreht wird. „Mit der Androhung einer Sperrung muss diese eingeräumt werden“, sagt Schröder. Die meisten Anbieter seien aber gewillt, Angebote zu machen, damit es gar nicht erst so weit kommt.