Gerade so einigten sich die Ampel-Koalition und die CDU/CSU-Opposition im Vermittlungsausschuss noch auf einen Kompromiss zum Bürgergeld. Ab 2023 wird die neue Sozialleistung Hartz 4 ablösen. Das bringt höhere Regelsätze für die Empfänger, mehr Zuverdienstmöglichkeiten und neue Vermittlungsansätze in den Jobcentern.
Wie knapp es war mit der Entscheidung, wird in einer neuen Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit deutlich. Für die künftigen Bürgergeld-Bezieher haben die Jobcenter eine wichtige Ansage.
Bürgergeld-Umstellung: „Wäre schwieriges Signal gewesen“
Daniel Terzenbach ist Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit und dort für die Regionen zuständig. In einer Pressekonferenz am Mittwoch (30. November) gab er nun den Bürgergeld-Empfängern eine Zusage.
Man habe mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat „nun endlich Klarheit“, sagte er am Mittwoch. Nun könne die Bürgergeld-Umsetzung beginnen. Es wäre „ein schwieriges Signal gewesen, wenn wir das nicht auf die Reihe bekommen hätten“, so Terzenbach. „Das werden wir“, unterstrich er aber.
Kein neuer Antrag notwendig
Dann die wichtige Botschaft für die Bezieher von Bürgergeld: „Menschen, die Anspruch auf das künftige Bürgergeld haben, werden pünktlich ihre Regelsätze ausgezahlt bekommen“, versichert Terzenbach. Er fügt hinzu, dass bisherige Empfänger von Hartz 4 natürlich keinen neuen Antrag stellen müssen, die Umstellung erfolge automatisch.
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Wann wird das Bürgergeld zum Jahreswechsel ausgezahlt?
Das bedeutet, dass bisherige Empfänger von Hartz 4 das Bürgergeld für Januar 2023 zum Jahreswechsel auf dem Konto haben werden. Der späteste Auszahlungstermin ist demnach der 30. Dezember 2022, damit das Geld am ersten Tag des neuen Monats da ist. Statt 449 Euro Regelbedarf für Alleinstehende werden es dann 502 Euro sein.