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Peine spricht Böller-Verbot aus – aber nur, um SIE zu schützen!

Die Stadt Peine hat auch für dieses Silvester ein Böller-Verbot ausgesprochen. Damit sollen nicht nur alte Gebäude geschützt werden.

© IMAGO / Sven Simon

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Schon im vergangenen Jahr hatte die Stadt Peine ein Böller-Verbot ausgesprochen – und auch in diesem Jahr soll es wieder gelten!

In mehreren Ecken von Peine darfst du zum Jahreswechsel kein Feuerwerk zünden. Damit sollen unter anderem alte Gebäude geschützt werden. Hinter dem Verbot stecken aber noch weitere Gründe.

Stadt Peine will Tiere schützen

Kurz vor Weihnachten hat die Stadt Peine in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass auch dieses Silvester das Abbrennen von Böllern und Pyrotechnik nicht gestattet ist. Das Verbot gilt 24 Stunden lang – vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr. Allerdings nicht im gesamten Stadtgebiet. Allerdings müssen die Bewohner der „Fritz-Stegen-Allee“ zwischen der Wiesenstraße und der Straße „Am VfB-Platz“ auf die Knallerei verzichten.

Der Grund: Die Tiere im dortigen Tierheims sollen vor den lauten Geräuschen und den Lichteffekten geschützt werden. Des Weiteren müssen natürlich die üblichen Regeln eingehalten werden: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden – wie Fachwerkhäusern, Schuppen oder Stallungen – oder Anlagen ist das Zünden von Feuerwerk ebenfalls verboten.

Peine: „Polen-Böller“ streng verboten

Hier solltest du in jedem Fall einen Sicherheitsabstand von 40 Metern einhalten – bei hochsteigenden Feuerwerks-Raketen sogar 100 Metern. Darauf ist vor allem in den Bereichen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen zu achten. Außerdem sollte nicht in der Nähe von landwirtschaftlichen Höfen geknallt werden, damit sich die Tiere dort nicht erschrecken. Des Weiteren besteht dort große Gefahr, dass im Freien gelagertes Futter, Einstreu oder ähnliche Materialien in Brand geraten.


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Die Stadt Peine macht darauf aufmerksam, dass nur volljährige Personen Feuerwerkskörper zünden dürfen. Diese müssen eine aufgedruckte CE-Kennzeichnung und eine europäische Zulassungsnummer besitzen. Damit sind so genannte „Polen-Böller“ streng verboten – vor allem zum eigenen Schutz!