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Harz: Mord ohne Leiche – DAS fordern die Ankläger im Grusel-Fall Karsten M.

Harz: Mord ohne Leiche – DAS fordern die Ankläger im Grusel-Fall Karsten M.

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Braunschweig: Der Angeklagte aus dem Harz unterhält sich vor dem Auftakt im Mordprozess Karsten M. mit seinem Verteidiger. Ende Mai soll das Urteil in dem mysteriösen Fall fallen. Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Braunschweig/Goslar. 

Noch immer fehlt von Karsten M. aus dem Harz jede Spur – mutmaßlich wurde der 51-Jährige aus Groß Döhren im Kreis Goslar umgebracht.

Aber zumindest juristisch könnte der mysteriöse Fall aus dem Harz bald ein Ende finden. Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ haben die Ankläger ihr Plädoyer gehalten.

Harz: Das fordert die Klage im Fall Karsten M.

Die Staatsanwälte forderten beim Prozess in Braunschweig lebenslange Haft für den Angeklagten. Der Bundespolizist war einer der besten Freunde des mutmaßlich toten Karsten M. – und soll seinen Kumpel heimtückisch umgebracht haben, um mit dessen Frau zusammen sein zu können.

Die Ankläger forderten vor dem Braunschweiger Landgericht außerdem, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden soll. Die Familie von Karsten M. schloss sich als Nebenklägerin den Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Am Dienstag kamen dann die Verteidiger zu Wort. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit forderten sie den Freispruch, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Angeklagteselbst schwieg hingegen. Am 31. Mai könnte das Urteil fallen.

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Der angeklagte Bundespolizist aus Liebenburg im Kreis Goslar muss sich seit 24. November 2021 vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. (Mordanklage gegen Bundespolizisten!)

Er soll seinen engsten Freund am 13. April 2021 in dessen Garten ermordet haben, um mit dessen Ehefrau ungestört eine engere Liebesbeziehung führen zu können. Mit ihr hatte er laut Staatsanwaltschaft seit 2016 eine geheime Affäre.

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Die Leiche von Karsten M. wurde immer noch nicht gefunden. Die Ermittler hatten damals aber viel Blut von Karsten M. entdeckt; deswegen sind sie sich sicher, dass er tot ist. Der Fall war auch schon einmal Thema bei der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“.

Der Angeklagte aus dem Harz bestreitet die Tat. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in der Regel nach 15 Jahren auf Bewährung freigelassen werden. Das ist aber nahezu ausgeschlossen, wenn im Urteil in Braunschweig die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. (dpa/ck)