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Braunschweig: Bordellverbot gekippt! Was das jetzt für die Stadt heißt

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Bordellverbot für die Löwenstadt gekippt! Was dazu geführt hat, liest du hier.

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© imago images/ Eckhard Stengel

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Es gibt Neuigkeiten aus oder viel mehr für den Rotlicht-Bezirk in Braunschweig.

Denn das niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Bordellverbot, zumindest teilweise, gekippt. Was das jetzt genau für Braunschweig bedeutet, erfährst du hier.

Braunschweig: Urteil ist nichtig

Das Urteil erklärte am Donnerstag (1. Februar), dass das Verbot der Prostitution in Braunschweiger Bordellen in seiner aktuellen Ausgestaltung nichtig sei. Ein Knallhart-Urteil, das die Stadtregierung ins Wanken bringt.

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Das Drama begann im August 2022, als Braunschweig ein flächendeckendes Bordellverbot durchsetzte – mit Ausnahmen natürlich. Das historische Rotlichtviertel, bestehende Bordelle und fünf sogenannte Toleranzzonen blieben verschont.

Aber wie wurden diese Zonen überhaupt ermittelt? Ein Prozess, der von der Polizeidirektion mit den Daten der Stadt und einer detaillierten Checkliste durchgeführt wurde. Die Stadt Braunschweig gab ihre Industrie- und Gewerbegebiete preis, und dann übernahm die Polizei das Steuer. Kriterien wie Jugendschutz und öffentlicher Anstand wurden herangezogen, um die Zonen zu bestimmen. Wohngebiete, Schulen, soziale Einrichtungen – alles wurde unter die Lupe genommen.

Braunschweig: Gericht rügt Verfahren der Stadt

Doch das Gericht hat nun das Verfahren gerügt! In einer Stadt mit über 50.000 Menschen darf das Verbot nicht einfach so über das ganze Gebiet verhängt werden, so das Urteil. Prostitution darf nur in sensiblen, schutzbedürftigen Bereichen verboten werden – Plätze mit hoher Wohnraumdichte, Schulen, Kindergärten, Kirchen und ähnlichem.

Und was ist mit den Kern- und Mischgebieten? Die Polizei hat offenbar einfach Gebiete pauschal als schutzbedürftig abgestempelt. Das Gericht kritisiert auch die angeblich geschützten Gebiete im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Die Polizei hat sich wohl nicht auf die Stadtangaben verlassen dürfen, so der Vorwurf.


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Die Entscheidung ist noch nicht in Stein gemeißelt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zwar abgelehnt, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen – immerhin kann noch Beschwerde eingelegt werden. (dpa, vs)