Der Stadt Braunschweig reicht’s. Immer wieder kam es in den vergangenen Wochen und Monaten zu Protestaktionen der „Letzten Generation“ – auch in der Löwenstadt. Und das in der Regel unangemeldet. Sehr zum Missfallen vieler Autofahrer aber auch Polizeibeamter und der Stadt selbst.
Damit sich die Aktivisten in Zukunft vielleicht doch überlegen, ihre Versammlungen vorher anzumelden, hat die Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen (wir berichteten). Und die sieht vor, dass die Aktivisten im Ernstfall satte Geldstrafen kassieren könnten. Dass den Aktivisten das nicht gefällt, zeigen jetzt neue Statements der „Letzten Generation“.
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Schon bei den letzten Protestaktionen war es immer wieder Thema: Die Aktivisten sollen ihre Aktionen anmelden. „Dennoch haben sie mehrfach zum Ausdruck gebracht, solche unangekündigten Versammlungen weiterhin durchzuführen beziehungsweise daran teilnehmen zu wollen“, sagte die Stadt. Zeit, zu reagieren. Mit der Allgemeinverfügung hofft die Verwaltung, dass sich diese Einstellung vielleicht ändert.
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Doch es scheint ganz so, als wären die Aktivisten der „Letzten Generation“ alles andere als einverstanden mit der Allgemeinverfügung. „Kein Bußgeld und keine Freiheitsstrafe wird uns davon abhalten, friedlich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und gegen den Verfassungsbruch unserer Bundesregierung, auch in Braunschweig, auf die Straße zu gehen“, betont Edmund Schultz.
Aktivisten drohen mit neuen Aktionen
Eigentlich wollten die Aktivisten vom 15. Juli bis zum 5. August eine „Gemeinschaftszeit“ machen, in der es in Braunschweig keine Straßenblockaden geben sollte. Doch dieser Plan könnte sich jetzt ändern. In einem Statement der „Letzten Generation“ heißt es, dass „nicht auszuschließen“ sei, „dass die Letzte Generation als Reaktion auf die Allgemeinverfügung ihre Gemeinschaftszeit unterbrechen und schon vor dem 5. August wieder Straßen blockieren wird.“
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Sollte das der Fall sein, könnten den Aktivisten in einem unangekündigten Fall empfindliche Strafen drohen. Die Allgemeinverfügung sieht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro vor.