In Braunschweiger Parks und Gartenanlagen soll es bald nachts deutlich ruhiger zugehen. Der Stadtrat hat am Dienstag (27. Juni) nach einigem Vorlauf die neuen Spielregeln für die Grünanlagen in der Löwenstadt beschlossen.
Mit einer entscheidenden Änderung – und die will nicht allen so wirklich schmecken. Welche Regeln bald in den Parks in Braunschweig gelten, erfährst du hier.
Braunschweig: Neue Park-Regeln
Spulen wir ein wenig zurück: Der Vorschlag einer allgemeinen Park- und Grünanlagensatzung begleitet den Stadtrat schon seit einiger Zeit. Immer wieder gab es Beschwerden wegen Partylärm in der Stadt. Aber auch das Spielen der Kinder (zum Beispiel auf Bolz- und Spielplätzen) führte zu Konflikten. Die einen wollten ihre Ruhe – die anderen befürchteten, bald gar keinen öffentlichen Raum mehr zum Feiern und Entspannen zu haben. Die Fronten waren gesetzt – und es folgte eine jahrelange hitzige Diskussion.
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Vor allem eben wegen der Musik. Zuletzt ging es noch um ein geplantes Verbot von etwa Bluetooth-Lautsprechern und Handymusik zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Das empfand vor allem die Jugend als einen herben Schlag ins Gesicht (wir berichteten). Also brachten mehrere Fraktionen im Stadtrat wieder Änderungsvorschläge ein – darunter auch eine Art „Kompromissvorschlag“ von SPD und Grünen.
„Musikverbot-Light“ in Braunschweig
Dieser hält am geplanten Verbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zwar fest, allerdings gelte es nicht, „wenn die Benutzung so leise geschieht, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann“. Eine Art Musikverbot-Light also.
„Man muss nicht auf Musik verzichten, aber wir wollen, dass Rücksicht genommen wird“, erklärte SPD-Ratsmitglied Detlef Kühn während der Stadtratssitzung den Vorschlag. Fraktionsvorsitzender Christoph Bratmann pflichtete später bei: „Mit dem Änderungsantrag war es uns wichtig, für einen gerechten Interessenausgleich zu sorgen. Insbesondere nach den Entbehrungen der Corona-Zeit sollen sich junge Leute weiterhin im Park treffen und Musik hören können. Es soll deshalb kein generelles Musikverbot im Park geben.“
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Kritik kam unter anderem von der CDU-Fraktion. Aus ihrer Sicht ließ die vorgeschlagene Änderung zu viel Raum für Interpretation. Nach dem Motto: Wer entscheidet eigentlich, was in so einem Fall leise genug ist? Die CDU sah in diesem Punkt jedenfalls keinen Raum für einen Kompromiss. „Nur ein absolutes Stillegebot gibt rechtlichen Schutz“, sagte etwa Antoinette von Gronefeld (CDU).
Trotz der Einwände wurde Vorschlag mit einer Mehrheit von SPD und Grünen angenommen.