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Salzgitter: Ecstasy-Pillen auf Spielplatz verteilt? Jetzt spricht die Polizei Klartext

Hat ein Mann Kindern „bunte Bonbons“ gegeben, die eigentlich Drogen waren? Die Polizei prüft den angeblichen Vorfall in Salzgitter.

Werden Ecstasy-Pillen auf einem Spielplatz in Salzgitter-Bad verteilt? Die Polizei hat sich jetzt zu dem Gerücht geäußert. (Symbolbild/Montage)
© IMAGO / Westend61 / IMAGO / Belga / Montage News38

Warum werden Fahndungsfotos so spät veröffentlicht?

Wenn die Polizei Fahndungsfotos veröffentlicht, sind oft Wochen seit der Tat vergangen. Wann darf die Polizei Fahndungsfotos veröffentlichen? Und warum dauert das so lange?

In Salzgitter herrscht Aufregung!

In einer Facebook-Gruppe macht derzeit die Nachricht die Runde, dass auf einem Spielplatz in Salzgitter-Bad Ecstasy-Pillen an Kinder verteilt werden. Doch was ist dran? Die Polizei hat jetzt Stellung zu den Gerüchten bezogen.

Salzgitter: Drogen auf Spielplatz verteilt?

Die Nachricht liest sich wie ein Albtraum: Ein unbekannter Mann soll einem Kind „bunte Bonbons“ gegeben haben, mit der Bitte, sie an andere Kinder zu verteilen. Danach sei der Mann verschwunden. Der Junge habe die besagten „bunten Bonbons“ dann tatsächlich verteilt. Nichtsahnend, dass es sich dabei nicht um Bonbons, sondern um Drogen handele.

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Die Polizei sei daraufhin zu besagtem Spielplatz ausgerückt und habe dort auch mehrere Pillen gefunden. Doch hat sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen? Die Beamten haben von dem Gerücht bei Facebook natürlich auch Wind bekommen und jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.

Polizei spricht Klartext

Umrahmt von zwei roten Ausrufezeichen beginnt das Statement mit den Worten „die Polizei stell klar“. Die Beamten nehmen Bezug zu dem geschilderten Vorfall und erklären, dass sie bislang keine Tabletten sichergestellt haben. Auch Geschädigte seien ihnen nicht bekannt. Allerdings betonen die Beamten: „Wir prüfen die Sache sehr genau.“


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Was die Polizei in diesem Zusammenhang jedoch klar verurteilt, sei der Aufruf zur Selbstjustiz. „Selbstjustiz und Aufrufe zur Begehung von Straftaten kann strafrechtliche Folgen haben“, heißt es.