VW kämpft in Indien gegen eine historische Steuer-Forderung. Für Volkswagen ist der Prozess nach eigener Aussage „eine Frage von Leben und Tod“.
Und während sich der Konzern vehement gegen die Mega-Forderung wehrt, warnt die indische Regierung nicht weniger drastisch vor Konsequenzen. Was ist da eigentlich los, im Land der Gegensätze?
VW: Milliarden-Prozess in Indien
Indien findet, dass VW seit 2012 viel zu wenig Einfuhrzoll gezahlt hat. Der Konzern soll sogar getrickst haben. Insgesamt sollen fette 1,4 Milliarden Dollar auf dem Bierdeckel stehen. Die will Indien von Volkswagen haben. Plus noch mal die gleiche Summe als Strafzahlung on top. 2,8 Milliarden Dollar, also rund 2,6 Milliarden Euro. Die Steuerbehörde behauptet, Volkswagen habe jahrelang fast komplette Fahrzeuge der Töchter Skoda und Audi auseinandergebaut und in zerlegter Form nach Indien importiert. Beim Zoll habe VW die Ware dann als Einzelteile deklariert – und nicht als KfZ. So sollen die Wolfsburger viel weniger Zoll bezahlt haben.
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Medienberichten zufolge liefern sich Volkswagen und der indische Staat seit Anfang Februar einen verbitterten Rechtsstreit. Erste Gerichtsdokumente, über die die Agentur „Reuters“ jetzt berichtet, zeigen auf, wie Indien auf Volkswagens Klage reagiert. Demnach hat die indische Regierung dem zuständigen Gericht in Mumbai mitgeteilt, es hätte „katastrophale Folgen“, wenn VW die Summe nicht nachzahlen müsse. Ein Urteil pro Volkswagen würde aus Indiens Sicht andere Unternehmen dazu ermutigen, Informationen über Importe zurückzuhalten. Die Regierung befürchtet also, es könnte Zoll-Trittbrettfahrer geben, sollte Volkswagen ungestraft davon kommen.
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Die geforderte Summe ist für VW aber so hoch, dass es für den Gesamtkonzern wirklich ernst werden könnte: „Es ist jetzt eine Frage von Leben oder Tod“, hatte ein VW-Anwalt zuletzt gesagt. Volkswagen argumentiert in einer fast 80-seitigen Gegendarstellung vor allem damit, dass die indischen Steuerbeamten „untätig und unpünktlich“ agiert und dadurch Lieferungen verzögert hätten – daher müsse die Steuer-Forderung aufgehoben werden.