Nach dem Zahlen-Beben bei VW sind weiter viele Fragen offen. Der Konzern muss einen fetten Gewinn-Einbruch verkraften. Was bedeutet das für die Mitarbeiter?
Für den Ernstfall hat sich Volkswagen aber abgesichert. Mit einer Krisen-Klausel, wenn man so will.
VW-Krise: Zahlen purzeln runter
Fakt ist: Bei VW sind die Zahlen massiv eingebrochen im vergangenen Jahr. Der Gewinn rauschte um rund 30 Prozent runter. Ähnlich erging es auch VW-Tochter Porsche. (Mehr dazu HIER!)
Krisen-Klausel keine Option
Laut der „Bild“ hat sich VW aber für den Fall „vorübergehender Beschäftigungsprobleme oder wirtschaftlich schlechter Lage“ mit einer Klausel im Vertrag mit der Gewerkschaft (Punkt 2.3.1) abgesichert. Den Mitarbeitern könnte es damit an den Kragen gehen. Denn VW könnte dem Bericht zufolge die wöchentliche Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten auf bis zu 28 Stunden in der Woche senken. Damit das möglich ist, müssten VW und Betriebsrat zustimmen, heißt es.
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Ganz müssten die Mitarbeiter im Falle des Falles aber auch nicht auf ihr Gehalt verzichten. Der Stundenlohn würde gestaffelt gekürzt werden. Außerdem gibt es sowieso Entwarnung: Denn allein der Gewinn-Einbruch ist offenbar kein Grund, dass VW die Klausel anwenden kann. „VW kann die Krisen-Klausel nur dann ziehen, wenn andere betriebliche Reaktionsmechanismen wie Kurzarbeit nicht sinnvoll oder ausgeschöpft sind“, sagte ein Arbeitsrechtsexperte der „Bild“. Auch die IG Metall und VW selbst sagen, dass die Klausel aktuell nicht zur Diskussion stehe. „Diese Regelung steht zur Verfügung zum Umgang mit konkreten Beschäftigungsproblemen“, heißt es von der IG Metall.