Das wollte ein Mitarbeiter von VW offenbar nicht auf sich sitzen lassen.
Nach dem Kurzarbeitergeld-Chaos während der Corona-Pandemie musste Volkswagen einigen Mitarbeitern Stunden vom Langzeitkonto streichen. Dadurch ging natürlich auch Geld flöten (wir berichteten). Der Mitarbeiter wollte seine 70 Zeitstunden zurück – die IG Metall war natürlich auf seiner Seite. Gemeinsam fanden sie sich am Donnerstag (11. Mai) vor dem Arbeitsgericht wieder, berichtet die „Braunschweiger Zeitung“.
VW: So äußert sich das Gericht zur Musterklage
Springen wir erst einmal zurück ins Jahr 2022, als der mutmaßliche Fehler ans Licht kam: VW musste während der Corona-Pandemie mehrfach Kurzarbeit beantragen. Das gibt es laut Bundesagentur für Arbeit übrigens erst, wenn Mitarbeiter alle Überstunden und freie Tage abgebaut haben. Das Problem: Bei Volkswagen gibt es Langzeitkonten. Der Konzern sei davon ausgegangen, dass eben jene nichts mit dem Kurzarbeitergeld zutun hätten.
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Doch das war nicht der Fall. Als das klar wurde, war der Frust bei einigen Mitarbeitern natürlich groß. Die Folge: Mitarbeiter sollten das zu viel gezahlte Geld zurücküberweisen. Deshalb hatte der Konzern beispielsweise weniger Gehalt überwiesen oder eben Langzeitkonten gekürzt.
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Die IG Metall fand das nicht so gut und wollte mit einer Musterklage vor dem Arbeitsgericht prüfen lassen, ob so ein Vorgehen überhaupt rechtens ist. Diese Musterklage wurde jetzt verhandelt. Das Ergebnis: Für die Mitarbeiter ernüchternd. Das Gericht die Klage abgewiesen. Die IG Metall will das jedoch nicht akzeptieren. Wie es jetzt weitergehen soll, liest du in der „Braunschweiger Zeitung“.