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VW: Mitarbeiter will mit „Gendersprache in Ruhe gelassen werden“ – doch DAMIT kommt er nicht durch

VW: Mitarbeiter will mit „Gendersprache in Ruhe gelassen werden“ – doch DAMIT kommt er nicht durch

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VW-Mitarbeiter in Wolfsburg haben einen sehnlichen Wunsch. Die Hoffnung des Betriebsrats: Dass er in Warmenau endlich erfüllt wird. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Kirchner-Media | Teresa Kröger

Gerichtsklatsche für einen Mitarbeiter von VW!

Er hatte die VW-Tochter Audi auf Unterlassung verklagt. Der Grund: Er wolle schlichtweg mit der „Gendersprache in Ruhe gelassen“ werden. Doch jetzt kassierte der Kläger einen Dämpfer.

VW: Mitarbeiter kassiert Klatsche vor Gericht

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen.

Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller auf Unterlassung verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Mitarbeiter in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens Gender-Formen mit Unterstrich („Mitarbeiter_innen“) nutzen.

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Klage gegen VW-Tochter Audi: SO begründet das Gericht die Entscheidung

Wie die Zivilkammer am Freitag entschied, gibt es keinen Unterlassungsanspruch des Klägers. Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand betonte, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Audi-Mitarbeiter richte.

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Der Kläger kündigte an, dass Urteil nun mit seinen Anwälten prüfen zu wollen. „Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus“, sagte er zu möglichen Rechtsmitteln. (dpa)