Wolfsburg.
Muss VW auf den Multivan draufzahlen?
Ein entsprechendes Gesetz könnte VW jedenfalls teuer zu stehen kommen.
VW: Multivan deutlich über CO2-Grenze
Die EU hat eine Grenze für den CO2-Ausstoß von Autos festgelegt. Für jedes Gramm drüber verlangt die EU Strafzahlungen, und zwar 95 Euro pro Gramm.
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In den Ausführungen Multivan und Caravelle gilt der der VW T6.1 offiziell als Pkw. Für die gilt in der EU ein CO2-Limit von 97 Gramm pro Kilometer – ganz egal, wie viele Leute mitfahren können. Für Nutzfahrzeuge gilt ein CO2-Limit von 147 Gramm.
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Der Haken: mit 185 beziehungsweise 215 Gramm CO2 pro Kilometer überschreitet der Multivan den EU-Richtwert deutlich. Umgerechnet droht VW eine Strafe von mindestens 8.360 Euro pro Fahrzeug.
Laut „Auto Motor Sport“ spielt ein Faktor dabei jedoch eine große Rolle. Denn die Richtlinien der EU zielen auf den Flottenverbrauch ab. Damit werden alle Fahrzeuge von VW miteinander verrechnet.
VW: T6.1 zieht den Schnitt beim Flottenverbrauch nach oben
So liegt der T6.1 zwar deutlich über der CO2-Grenze, allerdings haben die Elektroautos gar keinen Ausstoß. Hinzu kommt, dass die E-Autos in der Rechnung sogar doppelt gezählt werden. Modelle wie der Bulli ziehen den Schnitt des Flottenverbrauchs trotzdem nach oben.
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Laut „Auto Motor Sport“ soll daher bereits im kommenden Jahr der VW ID.Buzz, die Elektrovariante des Vans, Abhilfe schaffen. (neb)