Wolfsburg.
Im Fall des in der Autostadt Wolfsburg tödlich verunglückten Arbeiters gibt es Bewegung.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Verfahren gegen die Autostadt Wolfsburg eingestellt.
Autostadt Wolfsburg: Arbeiter stürzte 20 Meter in die Tiefe
Staatsanwalt-Sprecher Hans Christian Wolters sagte News38, dass bei dem tödlichen Arbeitsunfall kein strafbares Fremdverschulden vorliegt.
Der 52-jährige Wolfsburger hatte acht Jahre in der Autostadt gearbeitet. Er war im Februar von einer etwa 20 Meter hohen Plattform in der Piazza der Autostadt Wolfsburg in die Tiefe gestürzt. Ersthelfer konnten ihm nicht mehr helfen – der Arbeiter verstarb noch am Unfallort. (Details liest du hier.)
Wolters erklärt, wie es aus Sicht der Ermittler zu dem tragischen Unfall gekommen ist. „Der Familienvater sollte eigentlich nur von unten schauen, ob Dachluken offenstehen und dies melden.“ Offenbar konnte man von einem höheren Punkt aus besser in die vorhandene Öffnung der Luken gucken – deshalb entschied sich der 52-Jährige mit einem Kollegen, eigenmächtig auf die Zwischendecke zu steigen.
Autostadt Wolfsburg: Ermittlungen eingestellt
„Weil es an dem Tag sehr windig war, sind die beiden Arbeiter nicht auf das Dach gegangen, sondern nur auf die Zwischendecke“, so Wolters. „Auf der Zwischendecke gibt es Gehbereiche, die man nutzen muss. Diese sind auch mit Geländern hinreichend gesichert.“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der verstorbene Arbeiter spontan dazu entschloss, den gesicherten Weg zu verlassen. Er habe sich zwischen den Gehbereichen auf ein Lamellenblech gestellt, um die Dachluke besser schließen zu können. Und das kostete dem Familienvater sein Leben.
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Das Blech war offenbar nicht für das Gewicht eines Menschen ausgelegt. Als der Mann sich draufstellte, rutschte es aus der Halterung. Der Wolfsburger verlor dadurch das Gleichgewicht und stützte mit dem Blech in die Tiefe.Notfalseelsorger betreuten Gäste und Mitarbeiter der Autostadt, die den Vorfall im Februar miterleben mussten.
Da der Bereich nicht zum Betreten geeignet war, liegt laut Staatsanwaltschaft kein vorwerfbares Verschulden anderer Personen vor. Damit ist die Autostadt Wolfsburg entlastet. (mbe)