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Wolfsburger soll Geld an Arbeitsagentur zurückzahlen – aber er findet das extrem unfair

Wolfsburger soll Geld an Arbeitsagentur zurückzahlen – aber er findet das extrem unfair

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Ein Mann aus Wolfsburg hat die Arbeitsagentur verklagt und Recht bekommen. (Symbolbild) Foto: dpa

Celle. 

Ein Wolfsburger hat die Agentur für Arbeit verklagt.

Die Arbeitsagentur wollte Geld von dem 42-Jährigen aus Wolfsburg zurückhaben – er sah das nicht ein.

Mann aus Wolfsburg lehnt Jobangebot ab – und klagt

Es ging um eine Summe von 1.400 Euro. Außerdem sperrte die Arbeitsagentur den Mann für drei Wochen.

Zuvor hatte der Mann aus Wolfsburg einen Vermittlungsvorschlag abgelehnt. Das Jobangebot habe nicht zu ihm gepasst.

Wenn er eine Belehrung über die mögliche Sperrzeit erhalten hätte, hätte er sich beworben.

Die Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, dass auf der Rückseite eines Vermittlungsvorschlags immer eine Rechtsfolgenbelehrung steht. Der mögliche Beginn einer Sperre ergebe sich aus einem Merkblatt.

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Doch damit ist die Arbeitsagentur nicht durchgekommen. Denn das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat dem Mann Recht gegeben.

Wie der Gerichtssprecher mitteilte, muss die Arbeitsagentur Betroffenen eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen, bevor sie eine Sperrzeit verhängt. Während einer Sperre erhalten Arbeitslose kein Arbeitslosengeld.

Fall aus Wolfsburg: Gericht hebt Sperrzeit auf

Das Landessozialgericht hob die Sperrzeit auf. Dem Urteil zufolge war die Rechtsfolgenbelehrung unvollständig und damit unwirksam, da sie nicht über den Beginn der angedrohten Sperrzeit informierte.

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„Dies sei nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung aber erforderlich, da eine Belehrung konkret, richtig, vollständig und verständlich sein müsse, um ihre Aufklärungs- und Warnfunktion erfüllen zu können“, hieß es in der Mitteilung des Landessozialgerichts mit Blick auf den Fall aus Wolfsburg. (fb/dpa)