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Gericht bestätigt: Wolfsburger Islamist gefährlich

Gericht bestätigt: Wolfsburger Islamist gefährlich

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Foto: Philipp Schulze/dpa

Wolfsburg/Lüneburg. 

Nachdem die Stadt einem Wolfsburger Islamisten 2014 seinen Reisepass zeitlich befristet und den Personalausweis beschränkt hatte, hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg diese Maßnahme nun als rechtmäßig bestätigt, wie die Wolfsburger Nachrichten berichten.

Der Mann hatte gegen die Maßnahmen geklagt. Zuerst entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig, dass die Schritte der Stadt rechtmäßig waren, nun hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil bestätigt. Grund: Der 32-Jährige sei eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik.

2014 hatten sowohl der Verfassungsschutz, als auch das Landeskriminalamt den Mann zur Grenzfahndung ausgeschrieben. Es wurde vermutet er wolle nach Syrien zum „Islamischen Staat“.