Wolfsburg.
Es wird still im November in Wolfsburg. Der Gesetzgeber schränkt öffentliche Feste und laute Musik für die „Stillen Feiertage“ ein. In Niedersachsen gelten folgende Einschränkungen für den Volkstrauertag am Sonntag, 19. November, den Buß- und Bettag am Mittwoch, 22. November und den Totensonntag, den 26. November.
Am Volkstrauertag und am Totensonntag sind bereits ab 5 Uhr Veranstaltungen in Cafés, Restaurants, Bars und Kneipen verboten, die über die Bewirtung mit Essen und Getränken hinausgehen. Außerdem muss auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden und Spielhallen müssen geschlossen bleiben. Darüber hinaus sind keine Veranstaltungen gestattet, die mit Umzügen, Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind.
Am Buß- und Bettag gelten in der Zeit von 7 bis 11 Uhr dieselben Regelungen. Verstöße gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.
Im Zweifelsfall kann man die Gewerbestelle des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 05361/281614 erreichen.