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Darum ging’s zwischen der Umwelthilfe und VW – vor Gericht.
Düsseldorf.
Im Gerichtsstreit mit Volkswagen um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW-Diesel droht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Niederlage. In der mündlichen Verhandlung über den Widerspruch der DUH gegeneine von VW angestrengte Einstweilige Verfügung ließen die Richter des Landgerichts Düsseldorf am Mittwoch erkennen, dass sie wohl an der von ihnen erlassenen Verfügung festhalten werden.
Es geht um den Golf
Es geht um Aussagen zu den Abgaswerten eines VW Golf, welche die DUH in eigenen Messungen auf der Straße ermittelt und per Pressemitteilung öffentlich gemacht hatte. Die DUH habe mit dieser Pressemitteilung den Eindruck erweckt, dass VW gesetzliche Abgas-Grenzwerte nicht einhalte, sagte das Gericht. Die von VW angegebenen Abgaswerte seien aber wie vorgesehen durch Labortests ermittelt worden.
„Keine Meinungsäußerung“
„Wenn ein Fahrzeug Grenzwerte im Prüfverfahren einhält, dann haltenwir die gesetzlichen Grenzwerteein„, sagte die Anwältin von VW. Nur darauf beziehe sich das Gesetz.
Dagegen hielt die DUH, dass eine Prüfung der Abgaswerte unter normalen Bedingungen genauso entscheidend sei wie unter Prüfbedingungen. „Ein Umweltschutzverbandmussauch seine Meinung äußern können“, sagte Anwalt Remo Klinger.
Aussagen geschwärzt
Die Vorsitzende Richterin sagte, die strittige Pressemitteilung sei keine Meinungsäußerung. Um eine technische Würdigung ging es in dem Streit nicht. Die DUH hatte nach Erlass der Einstweiligen Verfügung die Aussagen in der Pressemitteilung geschwärzt. Eine Entscheidung soll am 31. Mai verkündet werden.