Braunschweig/Wolfsburg.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen Musterkläger im Verfahren zu Aktionärsklagen im VW-Abgasskandal bestimmt. Es handele sich um die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment GmbH, teilte das Gericht am Mittwoch, 8. März, in Braunschweig mit.
Diese wird von der Kanzlei Tilp Litigation vertreten. Alle weiteren Kläger seien Beigeladene des Musterverfahrens. Es geht bei den rund 1.470 Klagen um eine Schadenssumme von 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien etwa 70 weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen liegt bei rund 1.540 Fällen und rund 8,8 Milliarden Euro.
Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück.
„Sammelklagen“ gibt’s nicht
Echte „Sammelklagen“ wie im US-amerikanischen Recht gibt es in Deutschland nicht. Einzige Ausnahme: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht – also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können.