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Abschluss des US-Milliarden-Vergleichs ist für VW ein wichtiger Meilenstein.
Ausgestanden wäre der Fall damit aber noch nicht.
Es gibt weitere juristische Risiken, die noch sehr teuer werden könnten.
San Francisco.
Der Vergleich im Abgas-Skandal scheint nur noch Formsache zu sein, doch die Affäre wird den VW-Konzern in den USA weiter verfolgen. Auch wenn der zuständige Richter Charles Breyer nach seiner Anhörung am heutigen Dienstag, 18. Oktober, um 17 Uhr die finale Zustimmung zum Kompromiss mit US-Klägern geben dürfte, wäre der Fall damit noch nicht ausgestanden. Wo lauern weitere Fallstricke und was sind die größten Risiken? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Um was geht es bei der Gerichtsanhörung?
Richter Breyer will bekanntgeben, ob er dem zwischen VW und US-Zivilklägern ausgehandelten Kompromiss zur Beilegung des Rechtsstreits endgültig zustimmt. Davor will er sich noch einmal umfassend von den Streitparteien informieren lassen.
Die Agenda der Anhörung lässt vermuten, dass dies einige Stunden dauern könnte. Die Entscheidung dürfte entweder direkt im Anschluss oder in den nächsten Tagen fallen.
VW hatte sich mit geschädigten Kunden sowie US-Behörden auf eine Vergleichszahlung von bis zu 14,7 Milliarden Dollar (13,4 Mrd Euro) verständigt. Später erhöhte sich die Summe durch Einigungen mit Staatsanwälten und Autohändlern auf 16,5 Milliarden Dollar.
Dass Breyer den bislang teuersten Vergleich in der Automobil-Geschichte genehmigen wird, gilt als sehr wahrscheinlich. Der Richter hatte das Entschädigungsangebot des Konzern bereits vor Monaten als fair und angemessen eingestuft.
Bei der finalen Entscheidung geht es vor allem darum, ob die Offerte auch bei den Hunderttausenden betroffenen Dieselbesitzern Anklang findet. Hohe Annahmequoten haben aber bereits gezeigt, dass das wohl der Fall ist.
Warum ist der Abgas-Skandal in den USA damit nicht bewältigt?
Warum ist der Abgas-Skandal in den USA damit nicht bewältigt?
Bei der bislang erzielten Einigung geht es um rund 475.000 VW-Dieselwagen mit kleineren 2,0-Liter-Motoren. Bei etwa 85.000 Dickschiffen des Konzerns, die mit 3,0-Liter-Antrieb der Tochter Audi unterwegs sind, ringt man weiterhin mit den US-Behörden um eine Lösung.
Bis zur nächsten Anhörung am 3. November will Breyer konkrete Vorschläge sehen, wie diese laut US-Regulierern ebenfalls mit illegaler Software zur Abgaskontrolle ausgerüsteten Autos in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt werden können.
Daran doktern die Ingenieure des Konzerns jedoch schon seit Monaten – bislang vergeblich. Sollte eine technische Umrüstung nicht möglich sein, könnte VW gezwungen sein, Kunden wie bereits bei den 2,0-Liter-Modellen Rückkäufe anzubieten.
Da es sich bei den größeren Wagen mitunter um teure Luxusmodelle der Oberklassetöchter Audi und Porsche handelt, dürfte das noch einmal richtig ins Geld gehen. Zudem könnte der Fall auch zu neuen Spannungen führen, da Motorenentwickler Audi die Täuschungsvorwürfe der US-Behörden bislang zurückweist.
Was gibt es noch für rechtliche Baustellen in den USA?
Kurz nachdem VW die erste grundsätzliche Einigung im Massen-Rechtsstreit erzielt hatte, legte eine Reihe von Bundesstaaten bereits mit neuen Klagen nach. Vermont, Maryland, Massachusetts, New York, Washington und Pennsylvania wollen den Konzern wegen Verstößen gegen Umweltgesetze zur Rechenschaft ziehen.
VW strebt auch hier einen Vergleich an, spätestens am 1. November sollen die Verhandlungen beginnen. Weitere US-Staaten können sich den Klagen noch anschließen, dann würde es noch teurer.
Den größten Brandherd für VW dürften aber die strafrechtlichen Ermittlungen der US-Justiz darstellen. Nachdem im September der erste in den Skandal involvierte Ingenieur im Zuge einer Strafanzeige ein Geständnis abgelegt und Kooperation mit den US-Behörden versprochen hat, bleibt abzuwarten, wen der langjährige Mitarbeiter noch alles belastet.
Das US-Justizministerium prüfe bereits, welches Strafmaß man dem Konzern wegen krimineller Vergehen zumuten könnte, berichtete der Finanzdienst Bloomberg vor wenigen Wochen unter Berufung auf Insider. VW und das Ministerium wollten sich dazu nicht äußern.