Symbolbild
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Wolfsburg.
Bei der millionenfachen Umrüstung von Dieselfahrzeugen im Zuge des VW-Abgasskandals gibt es Wirbel um den Begriff „Garantie „.
Volkswagen bekräftigte am Freitag, 12. August 2016, dass der Umbau der Autos keine negativen Auswirkungen habe. Nach der Umrüstung der Fahrzeuge gebe es bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder Motorleistung keinerlei Verschlechterung.
Der Autobauer stelle den Kunden nach der Umrüstung eine „garantiegleiche “ Bescheinigung aus, spreche aber nicht von einer „Garantie“, wie es am Freitag in Unternehmenskreisen hieß. Grund seien „juristische Feinheiten“.
VW meidet Begriff der Garantie Bei dem weiten Begriff „Garantie“ sieht Volkswagen die Möglichkeit, dass Kunden zum Beispiel ein halbes Jahr nach der Umrüstung etwa mit einem Motorschaden in eine Werkstatt kommen – und dies auf die neue Software zurückführen könnten, auch wenn der Schaden damit nichts zu tun hat.
Auch im Kundeninteresse sei es wichtig zu vermeiden, dass es bei etwaigen anderen Schäden, die gar nichts mit dem Abgasskandal zu tun haben, zu einer Verunsicherung hinsichtlich möglicher Gewährleistungsregelungen kommt, wie es hieß. Deswegen verwende VW den Begriff „Garantie“ nicht.
Besuch im Verkehrsministerium Der „Focus“ hatte berichtet, Volkswagen gewähre seinen deutschen Kunden jetzt doch eine „Garantie“ für umgerüstete Dieselmodelle. Dies hätten am vergangenen Montag VW-Vertreter im Bundesverkehrsministerium bestätigt. Aus dem Verkehrsministerium wurde bestätigt, dass es dieses Treffen gab.
„VW hat die Auflagen meiner Untersuchungskommission und des KBA vollumfänglich zu erfüllen. Abweichungen davon werden nicht akzeptiert“, erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) seinem Ministerium zufolge.
„VW hat die Garantie übernommen, dass bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder Motorleistung nach der Umrüstung keine Verschlechterungen stattfinden und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben.“