Wolfsburg/Cleveland.
Auch fast sieben Monate nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals herrscht bei Volkswagen offenbar keine endgültige Gewissheit über den Ursprung der illegalen Abgas-Software.
Kette lässt sich nicht rekonstruieren
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat die vom VW-Aufsichtsrat beauftragte US-Kanzlei Jones Day bei ihren Ermittlungen bisher nicht vollständig klären können, wie es zum Einsatz des Betrugsprogramms kam. Der Verstoß lässt sich derzeit nur auf Abteilungen und verschiedene Personen eingrenzen, nicht aber in der Kette der Geschehnisse restlos rekonstruieren.
Vorstand gilt bisher als unschuldig
Ausschließen kann Jones Day bislang eine Mitschuld des Vorstands um Ex-Chef Martin Winterkorn. Das erfuhr die dpa aus voneinander unabhängigen Quellen. Ein VW-Sprecher sagte am Freitag: „Wir können uns nicht zu den Untersuchungen von Jones Day äußern.“
Damit ist trotz der umfangreichen internen Ermittlungen noch immer offen, ob nun einzelne VW-Entwickler aus eigenem Antrieb heraus den fatalen Fehler begingen – etwa weil sie ihren Ingenieurstolz verletzt sahen – oder ob sie womöglich doch auf direkte Anweisung handelten.
VW bleibt bei April-Frist
Die Kanzlei wollte dem sogenannten Diesel-Ausschuss des Aufsichtsrats ihren umfangreichen Zwischenbericht vergangenen Sonntag (10.4.2016) vorlegen. Das Treffen fiel jedoch aus. Inzwischen hat der Stand der Aufklärung den Diesel-Ausschuss verlassen und ist als zentrales Thema wieder im erweiterten Kreis der VW-Kontrolleure angekommen.
Volkswagen hatte wiederholt erklärt, sich bis spätestens Ende April zur Schuldfrage zu äußern. Dieser „substanzielle Bericht“ sollte darlegen, wie die Ereignisse um den Einsatz des Betrugsprogramms abliefen und welche Abteilungen und Hierarchien eingebunden waren.