Braunschweig.
Eigentlich wollte VW einen Manager rausschmeißen. Doch jetzt nimmt das Vorhaben eine Wendung – und das klappt nicht ganz wie geplant.
Denn der frühere Hauptabteilungleiter hatte gegen seine Entlassung von VW Klage erhoben, die der Konzern im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ausgesprochen hatte. Die Entscheidung wird zwar erst Mitte Juli erwartet, doch es sieht scheinbar gut für den Mitarbeiter aus.
VW: Mitarbeiter könnte Rechtsstreit gewinnen
In dem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Braunschweig habe sich bereits abgezeichnet, dass das Verhalten des Mitarbeiters keine außerordentliche Kündigung rechtfertige. Auch eine „hilfsweise“ ordentliche Kündigung sei nach derzeitigem Verfahrensstand unwirksam, und Volkswagen als Beklagte habe das schon anerkannt.
Das Arbeitsverhältnis habe grundsätzlich in ungekündigter Form Bestand. Offen ist nach Darstellung des Gerichts jedoch noch, in welcher genauen Funktion der Kläger jetzt bei VW weiterarbeiten darf und ob er möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat.
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Nicht jeder VW-(Ex)-Manager kommt mit Klage durch
Nach dem Bekanntwerden vom „Dieselgate“ im September 2015 waren in mehreren Ländern Schadenersatz- und Strafprozesse gegen ehemalige Mitarbeiter der größten europäischen Autogruppe angelaufen. Hinzu kamen in Deutschland außerdem etliche Arbeitsgerichtsverfahren – Volkswagen hatte einige Führungskräfte vor die Tür gesetzt.
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Im Fall des ehemaligen Entwicklungschefs der Kernmarke VW zum Beispiel war der Konzern damit erfolgreich. Dabei hatte die Kammer in Braunschweig Ende 2019 befunden, dass im Jahr zuvor die fristlose Trennung von dem Manager wegen des Verschwindens einer Festplatte zulässig war. Dieser hatte ebenso Kündigungsschutzklage eingereicht – der Verdacht der Datenvernichtung vor dem Auffliegen der Dieselaffäre wog laut Gericht in dem Fall aber hinreichend schwer.
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Der Ex-Manager gehört auch zu den Angeklagten im VW-Diesel-Betrugsprozess, der seit dem vergangenen September am Braunschweiger Landgericht läuft. Hier deuten sich aufgrund des zähen Verlaufs noch keine Urteilstermine an. (dpa)
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