Braunschweig.
Eintracht Braunschweighat genug und zieht vor Gericht!
Die Löwen fühlen sich ungerecht behandelt. Und damit sind sie nicht allein. An der Seite von Eintracht Braunschweig stehen auch drei andere Fußball-Drittligisten. Deshalb wurde jetzt ein Normenkontrolleilantrag beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.
Eintracht Braunschweig: Klubs ziehen wegen Zuschauer-Regeln vor Gericht
Das Ziel von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen sowie VfL Osnabrück ist es, dass die kommenden Ligaspiele wieder mit einer größeren Zahl an Zuschauern im Stadion ausgetragen werden. Aktuell sind von der niederächsischen Landesregierung lediglich 500 Zuschauer erlaubt. In anderen Bundesländern liegt die Obergrenze wesentlich höher.
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Die nächsten Spiele der Eintracht
- Samstag, den 12.02: Eintracht Braunschweig – SC Freiburg II
- Mittwoch, den 16.02: FC Viktoria Berlin – Eintracht Braunschweig
- Samstag, den 19.02: VfL Osnabrück – Eintracht Braunschweig
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Die Vertreter aus Braunschweig, Meppen und Osnabrück halten diese nur noch in Niedersachsen geltende Obergrenze bei Sport- oder Konzert-Veranstaltungen „für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
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Der Normenkontrolleilantrag wurde jetzt am Montag (7. Februar) eingereicht. Damit wollen die Klubs noch vor dem Spieltag am 12. Februar mehr Zuschauer im Haus haben. Kein unwichtiges Thema. Schließlich spülen mehr Zuschauer wenigstens etwas Geld in die meist klammen Kassen in der dritten Liga.
Es bleibt abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht auf die Forderungen eingeht und bald wieder mehr Löwen-Fans ihre Eintracht anfeuern können.
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