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Aldi, Edeka, Kaufland und Co.: Kunden machen es immer wieder – ihnen droht großer Ärger

Wer das bei Aldi, Edeka, Kaufland und Co. tut, kann nicht nur mit skeptischen Blicken rechnen, sondern auch mit Ärgern. Dabei tun es viele.

Aldi: Rucksack
© IMAGO/Addictive Stock

So tricksen Supermärkte & Discounter dich aus – ohne dass du es merkst

Discounter und Supermärkte wollen, dass du möglichst viel bei ihnen einkaufst. Dazu werden alle erdenklichen Tricks verwendet. Wir zeigen sie dir in diesem Video.

„So, dann ham wir hier dat jetzt alles, hier inner Tüte. Milch hab’ ich hier, Käse, Eier, Schinken, Brot. Wat wollte se nomma?“, sang schon Helge Schneider. Und recht hat er, schließlich gehen viele Menschen täglich bei Aldi, Edeka, Kaufland und Co. einkaufen.

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Dabei kommt es immer wieder vor, dass man viel zu viel einkauft und die vielen Sachen nicht mehr in der Hand tragen kann. Ist kein Einkaufskorb in Sicht, nutzen viele die Tasche als Transportmittel. Doch das kann rechtliche Folgen haben.

Aldi, Edeka, Kaufland und Co.: TikToker klärt auf – das sollte man nicht tun

Mal Hand aufs Herz: Wer hat schon immer Lust, die sperrigen Einkaufswagen durch die zahlreichen Discounter zu schieben? Schließlich läuft man nicht nur Gefahr, mehr einzuladen, als man eigentlich möchte, sondern muss auch noch um so manches Hindernis wie Aufstellboxen oder Menschen herumfahren. Klingt lästig? Finden viele auch und greifen deshalb zum Rucksack oder zur Tasche als Transportmittel.

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Praktisch, schließlich weiß man dann, wie viel man einkaufen kann, bis beispielsweise der Rucksack voll ist. Warum es nicht ratsam ist, die Ware vor dem Bezahlen in eine private Tasche zu stecken, erklärt jetzt ein Filialleiter von Lidl über TikTok. Um die Frage zu klären, zitiert er sogar die Rechtsprechung – nämlich den § 242. Dort steht, dass die Entwendung eines fremden beweglichen Gegenstandes als Diebstahl gelten kann. Solange die Ware noch nicht bezahlt sei, gehöre sie laut dem TikToker noch dem Supermarkt.

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„nicht unmittelbar strafbar“: Rucksack könnte jedoch zu „Missverständnissen führen“

Das kann laut „express.de“ auch ein Jurist bestätigen. So betonte er: „Das Einpacken von Waren in den eigenen Rucksack während des Einkaufs ist nicht unmittelbar strafbar, kann jedoch durchaus zu Missverständnissen führen“. Auch wenn geplant ist, die Ware später ordnungsgemäß zu bezahlen, kann es Ärger geben. Warum? Es besteht die Gefahr, dass dies als Vorstufe zu einer vollendeten Straftat – also als versuchter Diebstahl – gewertet wird.


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Also lieber auf Nummer sicher gehen und den Einkauf in einen Supermarktkorb von Aldi, Edeka, Kaufland und Co. packen. Das schont nicht nur die Nerven, sondern bietet (leider) auch mehr Platz für den Einkauf.