Was gehört für viele in Niedersachsen zu den Highlights des Sommers? Richtig! Das Grillen! Für viele ist das Grillen eine der beliebtesten Aktivitäten überhaupt.
Ob im eigenen Garten, auf dem Balkon oder im Park, Grillen bringt uns Menschen zusammen. Aber: Nicht alle Nachbarn sind davon begeistert. Also, um Konflikte zu vermeiden: HIER die Dinge, die man beim Grillen in Niedersachsen darf – und nicht darf!
Grillen in Niedersachsen: Was erlaubt die Hausordnung?
Niemand möchte einen Nachbarschafts-Streit vor Gericht klären müssen. Laut NDR gibt es beim Grillen aber keine konkreten Richtlinien in Niedersachsen, sondern nur Einzelfall-Entscheidungen. Zumindest in Miethäusern gilt vor allem das, was im Mietvertrag und in der Hausordnung steht. Bist du dir da unsicher? Dann frag auch deine Nachbarn.
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Grillen in Niedersachsen: Mehrere Gründe für Beschwerde
Mehrmals pro Woche grillen? Laut Landesgericht München darf man auch mit einem Elektrogrill nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen grillen. Gleichzeitig gibt es eine Grenze von viermal im Monat. Dieses Urteil ist zwar in Niedersachsen nicht gültig, aber der Fall und die Argumentation dahinter könnten trotzdem vor Gericht verwendet werden.
Schließlich geben Rauch, Gerüche und Lärm immer den Grund dazu, sich zu beschweren. Außerdem gibt es dabei einige andere Dinge zu berücksichtigen – die tatsächliche Nähe zum Nachbarn, ob jemand an einer Krankheit wie Asthma leidet oder sogar die Richtung des Windes.
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Unser Vorschlag? Mit den Nachbarn reden. Und wenn das nicht klappt, gibt es immer noch einige öffentliche Plätze, an denen das Grillen erlaubt ist. Die entsprechenden Wiesen sind ausgeschildert.