Celle.
Party im ehemaligen Knast bei Celle? Klingt erstmal skurril – aber auch irgendwie verlockend.
Das abgefahrene Szenario schwebt jetzt auch prominenten Zwillingen im Kopf herum. Die JVA bei Celle soll nämlich bald unter den Hammer kommen. Und vielleicht hat sie ja jetzt zwei neue Mitbieter gefunden.
Irre, wer interesse an der JVA Celle hat
30 Jahre lang gab’s die JVA Salinenmoor bei Celle – 2014 wurde sie dann aber dicht gemacht. Jetzt soll der Knast aber einen neuen Besitzer und das Gelände einen anderen Zweck bekommen (wir berichteten).
Der Verkauf ging in den Medien nur so durch die Decke – kein Wunder, dass auch manch ein Promi davon Wind bekam. Dass sich aber jetzt ausgerechnet die beiden Tokio-Hotel-Zwillinge Bill und Tom Kaulitz für das Gefängnis interessieren, kommt doch bisschen unerwartet.
Die Musiker haben einen gemeinsamen Podcast, in dem sie sich wöchentlich über alle ihre Gedanken austauschen. So war natürlich auch die Entdeckung des Knast-Verkaufs Thema bei „Kaulitz Hills – Senf aus Hollywood“. Die Brüder ließen ihrer Kreativität freien Lauf, was man alles aus dem Gelände machen könnte: „Wir hatten da ganz wilde Ideen“, erzählt Gitarrist Tom in der Folge „Mit dem Mammut gen Sonnenuntergang“. „Wilde Ideen waren das überhaupt nicht, das waren super Ideen“, schreitet Zwillingsbruder Bill sich ein.
Celle: Das könnte den Kaulitz-Zwillingen einen Strich durch die Rechnung machen
Neben dem Umbau zu einem Restaurant oder Hotel kam ihnen auch der Gedanke für einen Nachtclub – einige Tage später ereilt sie eine Sprachnachricht von Celles Oberbürgermeister Jörg Nigge. Und die wird natürlich auch im Podcast vorgespielt: „Egal ob Fetischclub, Disco oder einfach nur wohnen, meldet euch. Wir können uns viel vorstellen und die Politik überzeugen wir gemeinsam davon auch noch.“
Und obwohl die Kaulitz-Zwillinge begeistert sind und sogar planen Kontakt mit dem Oberbürgermeister aufzunehmen, könnte es an der Planumsetzung scheitern.
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Schon gesehen?
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Denn: Die 1978 erbaute JVA Salinenmoor bei Celle darf weder zum Wohnung noch für Gewerbe genutzt werden. Eigentlich ist es laut Baugesetzbuch nur erlaubt, dass das Gelände für landwirtschliche Nutzung, Gartenbaubetriebe oder Windräder und Solaranlagen genutzt werden darf. (mbe)