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Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung! Was jetzt wieder erlaubt ist – und was nicht

Corona in Niedersachsen: Neue Verordnung! Was jetzt wieder erlaubt ist – und was nicht

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Niedersachsen macht sich locker – zumindest teilweise! Was laut neuer Corona-Verordnung wieder erlaubt ist – und was nicht, erfährst du hier. (Archivbild) Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen

Niedersachsen macht sich locker – zumindest schrittweise! Ab Montag, 10. Mai, gilt eine neue Corona-Verordnung.

Doch was ist in Niedersachsen dann wieder möglich und was nicht? Die wichtigsten Punkte der neuen Corona-Verordnung findest du hier im Überblick!

Neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

In Landkreisen und Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus und Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder starten!

Voraussetzung in vielen Bereichen:

  • Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests
  • der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus
  • oder einer überstandenen Infektion

>>> Alle aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus in Niedersachsen findest du hier.

Diese Lockerungen gibt es für den Einzelhandel

Wieder öffnen kann für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene der komplette Einzelhandel. In den Läden gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen. Neben Tests aus Testzentren anerkannt werden auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern, jeweils mit einer Gültigkeit von 24 Stunden. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht.

Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ausschließlich in diesen Läden aber ist weiterhin eine Terminvereinbarung (Click and Meet) erforderlich.

So geht es für die Gastronomie weiter

Die Außengastronomie kann von Montag an zunächst draußen mit einem Hygienekonzept und genügend Abstand zwischen den Tischen wieder öffnen. Es greift eine Sperrstunde um 23 Uhr. Eine Tischreservierung ist nicht erforderlich, wohl aber negativer Corona-Schnelltest.

Tourismus? Erstmal nur für Einwohner Niedersachsens

Der Tourismus startet für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens.

In Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder touristische Übernachtungen möglich – mit einer Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent, gekoppelt an negative Schnelltests oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. Bei Ferienwohnungen und -häusern gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag. Erforderlich ist ein negativer Schnelltest bei der Anreise sowie danach zwei Mal wöchentlich.

Kultur? Das ist jetzt wieder möglich

Museen, Galerien und Ausstellungen können mit einem negativen Testergebnis besucht werden, es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent.

Kulturelle Veranstaltungen im Freien von Theater, Kinos, Konzerthäusern und Kulturzentren sind mit bis zu 250 Menschen möglich, Voraussetzung ist ein negativer Test. Die Außenbereiche von Zoos sind auch ohne Tests zugänglich, dies bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent.

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Sport in Gruppen? Ja, unter bestimmten Bedingungen

Für Kinder wird Kontaktsport im Freien wieder für bis zu 35-köpfige Gruppen gestattet – damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. Begründet wird die Lockerung damit, dass Kinder für den Schulbesuch zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden.

Kontaktfreie Sportangebote im Freien sollen auch für Erwachsene möglich sein bei zwei Meter Abstand zwischen den Betroffenen und mindestens zehn Quadratmeter Fläche pro Person. Dabei wird von den erwachsenen Teilnehmern ein negativer Test oder Impfnachweis erwartet.

So geht es in Schulen weiter

Außerdem beginnt für zahlreiche Schüler nach monatelangem Distanzunterricht am Montag wieder der Wechselunterricht mit der Rückkehr von halben Klassen in die Schule.

Niedersachsen rückt damit von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen ab und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb.

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Zunächst gelten die Regeln bis zum 30. Mai 2021. Eine Übersicht der Landesverordnung findest du auch HIER. (dpa/abr)