Hannover.
Seit ein paar Tagen gibt es ein wichtiges Thema in Niedersachsen: die Ausgangssperre. Immer mehr Städte und Landkreise in der Region führen sie ein. So auch Hannover. Dort gilt die nächtliche Ausgangssperre vom 1. bis zum 12. April.
Nun haben vier Bürger gegen das Urteil der Ausgangssperre in Hannover geklagt – und gewonnen. Warum diese Ausnahme aber nicht für jeden gilt, erklären wir hier.
Ausgangssperre in Hannover zwischen 22 Uhr und fünf Uhr
Deutschland hat das Corona-Virus noch nicht unter Kontrolle. Zudem bereiten die steigenden Inzidenzwerte wieder Sorgen. Um die Covid-Übertragungen zu reduzieren, hat sich Niedersachsen für eine nächtliche Ausgangssperre in Hannover von 22 Uhr bis fünf Uhr ausgesprochen. Das Haus darf nur aus einem „triftigen Grund“ verlassen werden.
Doch für vier Kläger wurde diese Regelung nun außer Kraft gesetzt.
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Das ist die Stadt Hannover:
- erstmals 1150 urkundlich erwähnt
- Landeshauptstadt von Niedersachsen, Standort von elf Hochschulen
- rund 537.000 Einwohner (Stand 2019), besteht aus 13 Stadtbezirken und 51 Stadtteilen
- beherbergt den Briefwechsel von Gottfried Wilhelm Leibniz und den Goldenen Brief, die zum UNESCO-Weltdokumentenerbe gehören
- Oberbürgermeister ist Belit Onay (Grüne)
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Ausgangssperre in Hannover: „Eingriff in die Grundrechte“
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Hannover habe die Stadt keine ausreichenden Gründe vorgelegt, warum die Auflage unausweichlich sei, so der „NDR“. Es handele sich dabei um einen Eingriff in die Grundrechte, der „nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt“ sei.
Allerdings gilt diese Ausnahme derzeit ausschließlich für die vier Kläger.
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Ausgangssperre in Hannover: 122 Ordnungswidrigkeitsdelikte
Seit Beginn der Ausgangssperre in Hannover mussten Polizeibeamte 122 Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Dennoch wurde die Situation von den Beamten als „weitgehend ruhig“ beschrieben. Des Weiteren hatten die Beamten mit 22 Platzverweisen und 276 Gefährderansprachen zu tun.
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Wie lange dieses Gesetz jedoch für die vier Bürger außer Kraft gesetzt bleibt, ist unklar, denn laut Angaben des „NDR“ hat die Region Hannover noch am Freitagabend bekanntgegeben, „gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einzulegen“. (ali)