Eine Frau aus Niedersachsen hat sich auf einen Nebenjob beworben, doch das dürfte sie im Nachhinein bitter bereuen.
Denn der zugehörige Einstellungstest hat sie zur Täterin gemacht – und das laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen völlig unbewusst.
Niedersachsen: Frau bewirbt sich auf Job – Einstellungstest bringt ihr eine Anzeige ein
Das Angebot für den Minijob klang für die Frau aus Niedersachsen verlockend: Sie sollte Apps, Produkte und Dienstleistungen testen, ihre Arbeitszeit durfte sie sich frei einteilen. Das Stellengesuch hatte sie bei marktcheck.me gefunden.
Doch bevor es losgehen sollte, musste die Niedersächsin einen Einstellungstest absolvieren. Die Aufgabe: Die Sicherheitsmerkmale der Videoidentifizierung testen, während sie ein Bankkonto eröffnet. Das Konto werde nur zu Marktforschungszwecken eingerichtet, hieß es seitens der Firma.
Im Anschluss erhalte sie eine Auswertung. Sie solle die Fragen beantworten und anhand einer Skala bewerten. Das Konto werde nach dem Test automatisch gekündigt, sie brauche sich um nichts weiter zu kümmern. Die Niedersächsin befolgte die Anweisungen – ohne zu ahnen, was dabei im Hintergrund passierte.
Niedersachsen: Bewerberin wusste nicht, worauf sie sich einlässt
Zu diesem Zeitpunkt steckte sie unbewusst schon tief in der Betrugsmasche, genannt Job-Scamming. Dabei eröffnen Betrüger im Vorhinein ein Konto auf den Namen der Bewerberin und geben dabei falsche Kontaktdaten an.
Wenn sich die Bewerber dann über das Video-Ident-Verfahren bei der Bank identifizieren, eröffnet diese ein Konto mit den falschen Daten. Und schon haben die Betrüger Zugang zu diesem Konto, das dann nicht wie angegeben gelöscht wird.
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Stattdessen nutzen sie es etwa für Ebay-Verkäufe. Ahnungslose Käufer zahlen auf dieses Konto ein, die bestellten Produkte erhalten sie in vielen Fällen nie. Blöd für die Kunden – und für die Niedersächsin.
Das macht die Frau aus Niedersachsen ungewollt zur Betrügerin
Von der Betrugsmasche wusste sie zwar nichts, und dennoch ist sie damit selbst zur Täterin geworden. Die Betrüger haben sie als sogenannte „Finanzagentin“ eingesetzt. Das bedeutet, dass das von ihr eröffnete Konto für Überweisungen genutzt wird.
Ihr droht jetzt eine Anzeige wegen Geldwäsche. Nicht nur das: Die betrogenen Ebay-Käufer werden vermutlich eine Rückzahlung fordern, wenn sie die bestellte Ware nicht erhalten.
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat einen wichtigen Tipp für alle, die auf der Suche nach einem flexiblen Nebenjob sind: Ein Video-Ident-Verfahren könnte zwar durchaus Teil eines Bewerbungsverfahrens sein. Wann immer dabei allerdings ein Konto eröffnet werden solle, sei allerdings Vorsicht geboten.
Niedersachsen: So kannst du dich gegen die faulen Bewerbungsverfahren wehren
„Lehnen Sie eine Kontoeröffnung im Wege des Video-Ident-Verfahren in einem Bewerbungsverfahren immer ab“, schreiben die Verbraucherschützer.
Zudem sollten Betroffene selbst Strafanzeige stellen und sich eine Rechtsvertretung wenden – „denn Sie werden sowohl mit zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Konsequenzen zu tun haben.“ (vh)