Niedersachsen.
Seit dem 16. Dezember befindet sich auch Niedersachsen im Lockdown. Die strengeren Corona–Regeln und Maßnahmen gelten in weiten Teilen auch an Weihnachten und sollen noch bis zum 10. Januar aufrecht erhalten werden.
Doch was genau ist an Weihnachten erlaubt? Welche Strafe erwartet dich, wenn du dich nicht an die Regeln hältst? Finden Gottesdienste an Heiligabend statt? Und sind die Regeln an Silvester anders?
Corona-Regeln an Weihnachten: Wie viele Personen dürfen sich treffen?
Es bleibt bei strikten Kontaktbeschränkungen, die nur an Heiligabend und dem ersten und zweiten Weihnachtstag (24. – 26. Dezember) gelockert werden. Folgende Konstellationen sind dann erlaubt:
- Das Feiern mit der Familie über Weihnachten ist nicht so stark eingeschränkt. Zusätzlich zu einem Haushalt dürfen vier Angehörige beziehungsweise deren Partner und Mitbewohner sowie eine beliebige Anzahl an Kindern bis einschließlich 14 Jahre mitfeiern.
- Das heißt: Mehr als zwei Haushalte dürfen sich treffen
- Wer sich mit Freunden treffen möchte, für den gelten weiterhin die normalen Regeln: Höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten.
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Corona-Regeln an Weihnachten: Wer genau zählt zum engsten Familienkreis?
„Hierzu zählen Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, Pflegeeltern und Pflegekinder“, so die Landesregierung Niedersachsen.
Wann dürfen die Weihnachtsgäste anreisen?
Die gelockerten Kontaktvorgaben für den Familienbesuch gelten ausschließlich an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen, also vom 24. bis 26. Dezember. Wer schon vorher mit mehr als fünf Personen oder mehr als zwei Haushalten zusammenkommt, verstößt also gegen die Corona-Verordnung. Dasselbe gilt, wenn der Besuch länger als bis zum 26. Dezember bleibt.
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Welche Regeln gelten im Gottesdienst?
Heiligabend-Gottesdienste in Kirchen gibt es auch, allerdings ist die Zahl der Besucherinnen und Besucher begrenzt. Die Menschen müssen Abstand voneinander halten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen und dürfen nicht singen. Einige Gemeinden bieten mehr Gottesdienste als sonst an, manche haben Freiluftveranstaltungen geplant, andere alle Gottesdienste abgesagt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Das Erste überträgt einen Weihnachtsgottesdienst aus der St.-Marien-Kirche in Winsen an der Luhe im Landkreis Harburg.
Welche Regeln gelten an der frischen Luft?
Drinnen wie draußen gelten dieselben Regeln. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann ein Hausstand mit vier Personen des engsten Familienkreises unternehmen, Kinder bis 14 nicht eingerechnet.
Willst du mit einem Freund nach draußen, gilt weiterhin: Auch in der Öffentlichkeit dürfen sich nur zwei Haushalte und maximal fünf Personen treffen, wenn sie nicht zum engsten Familienkreis gehören.
+++ Alle Entwicklungen zu Corona in Niedersachsen kannst du hier nachlesen +++
Wie komme ich doch noch an meine Weihnachtsgeschenke?
Die von der Schließung betroffenen Geschäfte, die keine Waren der Grundversorgung anbieten, dürfen weiterhin telefonisch oder online vorbestellte Ware zur Abholung herausgeben.
Dies muss an den Ladentüren geschehen, Kunden sollen die Geschäfte nicht betreten. Die Baumärkte bleiben lediglich für gewerbliche Kunden geöffnet.
Welche Geschäfte haben noch auf, welche sind geschlossen? Mehr dazu erfährst du hier!
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
Die Vorschriften der Landesregierung sehen saftige Strafen vor. Solltest du wiederholt gegen die Auflagen verstoßen, droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Polizei und Ordnungsamt werden allerdings nicht grundlos an deiner Tür klingeln und können erst recht nicht dein Haus betreten.
Was allerdings möglich ist: Wenn Nachbarn die Polizei wegen Ruhestörung rufen, können die Ordnungshüter durchaus nach dem Rechten sehen. Dann könnte eine Bußgeld folgen, wenn denn gegen die Corona-Verordnung verstoßen wird.
+++ Die aktuelle Corona-Entwicklung in Deutschland kannst du hier nachlesen +++
Welche Regeln gelten an Silvester und Neujahr?
Strenger wird es an Silvester und Neujahr, da gilt in der Öffentlichkeit ein Ansammlungsverbot.
- Das heißt, über die gültigen Kontaktbeschränkungen auf fünf Personen aus zwei Hausständen hinaus darf man sich selbst unter Wahrung des Abstandsgebots mit keiner weiteren Person draußen aufhalten.
- Außerdem verbietet das Land nicht nur den Verkauf, sondern auch das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
(mb/dpa)