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Hannover: Frau (†21) auf Hochzeit erschossen – fast fünf Jahre später wird ER freigesprochen

Hannover: Frau (†21) auf Hochzeit erschossen – fast fünf Jahre später wird ER freigesprochen

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Fast fünf Jahre nach einer schockierenden Bluttat hat das Amtsgericht Hannover einen Freispruch angeordnet. (Symbolbild) Foto: imago images / localpic

Hannover. 

Fast fünf Jahre nach einer schockierenden Bluttat hat das Amtsgericht Hannover einen Freispruch angeordnet.

Im März 2016 wurde eine Frau (†21) auf einer Hochzeitsfeier in Hannover von einem Partygast mit fünf Kopfschüssen getötet. Doch der Mann (36), der am Donnerstag freigesprochen wurde, ist nicht der mutmaßliche Mörder. Er soll eine andere Rolle bei dem Fall gespielt haben.

Hannover: Frau auf Hochzeit erschossen – jetzt wird ER freigesprochen

Der Ermittler gehen davon aus, dass der damalige Schütze der Ex-Verlobte des Opfers war. Er habe es nicht hinnehmen wollen, dass sich die Frau von ihm getrennt habe und habe demnach aus Rachsucht gehandelt. Der Mann flüchtete unmittelbar danach in den Irak. Er habe sich bis jetzt der Strafverfolgung entziehen können, teilte das Amtsgericht mit.

Der 36-Jährige, der auf der Anklagebank in Hannover Platz nahm, ist der Cousin des mutmaßlichen Mörders. Er soll dem Täter zur Flucht ins Ausland verholfen haben.

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Dennoch wurde der Mann am Ende freigesprochen, wie das Amtsgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Grund dafür ist ein überraschendes Detail, das erst im Lauf der Verhandlung ans Licht kam.

Kurioses Familien-Detail führt zum Freispruch

Denn der gesuchte Todesschütze ist aktuell mit seiner eigenen Cousine verheiratet. Ihr Bruder, der in Hannover vor Gericht saß, ist somit nicht nur der Cousin, sondern auch der Schwager des Täters. Und genau aus diesem Grund wurde der Mann freigesprochen. Klingt kurios? Ein Blick ins Strafgesetz gibt Aufklärung.

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In Paragraph 258, Absatz 6, des Strafgesetzbuches heißt es zum Thema Strafvereitelung: „Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.“ Mit anderen Worten: Wer einem Angehörigen dabei hilft, wegen einer verübten Straftat nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden, macht sich dadurch nicht zwingend strafbar.

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Doch jetzt kommt das Schwager-Detail ins Spiel. Denn das besagte Gesetz sieht verschwägerte Personen als eben solche Angehörige an. Cousins oder Cousinen jedoch nicht. Heißt: Wäre die Schwester des 36-Jährigen nicht mit dem Täter verheiratet, hätte der Angeklagte wegen Strafvereitelung verurteilt werden können. Stattdessen wurde er nun „aus Rechtsgründen“ freigesprochen.

Wegen unterschiedlicher Angaben in Urkunden bei der Einreise der Beteiligten sei der genaue familiäre Umstand des Angeklagten erst im Laufe der Hauptverhandlung bekannt geworden. (at, mit dpa)