Hannover.
Es gibt Gerüche, die fallen einem einfach direkt in die Nase. Das mussten jetzt auch Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Hannover feststellen.
Seit Wochen roch es im Treppenhaus eines Hauses in Hannover-Bothfeld irgendwie… verdächtig! Die Ursache fand die Polizei dann in der Wohnung eines 34-jährigen Mieters.
Hannover: Verdächtiger Geruch ruft Polizei auf den Plan
Einem Bewohner ging der konstante, komische Geruch wohl derart auf die Nerven, dass er am Freitagabend die Polizei alarmierte. Auch, weil der Geruch doch verdächtig nach Marihuana erinnerte. Die Polizei rückte also in die Straße Meierwiesen aus und nahm die Wohnung eines 34-Jährigen mal genauer unter die Lupe.
Die Beamten klingelten bei dem Mann im Souterrain. Und der gab gleich zu Beginn auch bereitwillig zu, einen Joint geraucht zu haben. Außerdem gab er reumütig zu, dass er noch etwas Gras in seinem Auto hat.
Also machten sich die Beamten mit ihm auf den Weg zum Auto. Der 34-Jährige drückte der Polizei schlussendlich eine Plastikdose mit 21,6 Gramm Marihuana in die Hand. Die Beamten wiederum ließen die Handschellen klicken und nahmen den Mann vorläufig fest.
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Polizei entdeckt Zeltplantagen
Mit einem Durchsuchungsbeschluss verschaffte sich die Polizei dann noch mal ein Bild des Autos – und von der Wohnung. Dort entdeckten die Beamten gleich in zwei Zimmern zwei Plantagen!
Und die waren in Pflanzenzelten versteckt. Eines der Zelte war sieben Quadratmeter groß – und zwei Meter hoch! Damit füllte es fast das ganze Zimmer aus. Ein anderes Zelt hatte Platz für 25 Pflanzen.
Offenbar zog der 34-Jährige das Ganze ziemlich professionell auf, hatte auch eine professionelle Abluftanlage, Beleuchtungseinrichtung für Pflanzen und ein Bewässerungssystem.
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Polizei Hannover beschlagnahmt Beweismittel
Insgesamt 30 Pflanzen konnte die Polizei als Beweismittel beschlagnahmen. Auch mit in die Kiste für Beweismittel wanderten eine Feinwaage und Lektüre über die Aufzucht von Marihuana.
Der 34-Jährige aus Hannover ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Ihn erwartet allerdings ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. (abr)