Helmstedt.
Das ist eine lange Liste an Vorwürfen, wegen denen sich jetzt ein Lkw-Fahrer auf der A2 bei Helmstedt verantworten muss. Man möchte fast sagen zurecht: Mit seinem Verhalten hat er sich und andere unnötig in Gefahr gebracht.
Er ist mit einem ziemlich abenteuerlichen Gespann am Donnerstag über die A2 bei Helmstedt gebrettert.
A2 bei Helmstedt: Abenteuerliches Gespann – mit erheblichen Mängeln
Der Großraumtransport fiel den Beamten nach eigenen Angaben am Donnerstagmittag in Höhe Helmstedt auf. Der Tuck transportierte ein landwirtschaftliches Gerät. Die Polizei checkte alles gründlich durch und stellte mehrere erhebliche Verstöße fest.
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Das ist die A2:
- ist Deutschlands wichtigste Ost-West-Achse
- startet in Oberhausen (NRW)
- endet in Kloster Lehnin (Brandenburg)
- verläuft durch NRW, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg
- ist 486 Kilometer lang, 155 Kilometer verlaufen durch Niedersachsen
- ist sechsstreifig (drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung)
- wurde zur Zeit des Nationalsozialismus gebaut
- ihr Spitzname lautet „Warschauer Allee“
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Allen voran hat der 34-jährige Fahrer seine Ruhezeiten nicht eingehalten. Er ist selbständiger Unternehmer und hatte in der letzten Woche seine vorgeschriebenen Pausen immer wieder gekürzt. Das war aber lange nicht sein einziges Vergehen.
Das landwirtschaftliche Gerät, das er transportierte, war darüber hinaus nicht ausreichend gesichert. Er verwendete dafür Zurrketten, die aber ihre besten Tage lange hinter sich hatten und schon längst hätten ausgetauscht werden müssen. Bei einem Unfall hätte das schlimme Folgen haben können.
Dem Fahrer kommt die illegale Fahrt teuer zu stehen
Daneben war das Gespann auch einfach zu hoch und zu lang. Zwar überschritt es „nur“ mit etwa 20 Centimetern die zulässige Gesamthöhe – dafür waren vorne und hinten mehrere Meter zu viel dran! Der 34-Jährige hätte eine Ausnahmegenehmigung gebraucht. Die konnte er aber nicht vorweisen.
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Dem Fahrer kommt das alles jetzt teuer zu stehen. Summa summarum rechnet die Polizei mit einem fünfstelligen Betrag.
Seine Lieferung muss auch erstmal warten. Die Weiterfahrt wurde dem 34-Jährigen jedenfalls untersagt, bis er die notwendigen Genehmigungen zusammen hat. (bp)