Veröffentlicht inHarz

Aral-Tankstelle im Harz: Skurrile Szenen in der Waschanlage – nur noch die Polizei kann helfen

Was sich in einer Waschanlage bei einer Aral-Tankstelle im Harz abgespielt hat, sieht man auch nicht alle Tage.

Waschanlage Aral-Tankstelle
© imago images/Michael Eichhammer

Das ist der Harz

Erfahre mehr übers höchste Mittelgebirge im Norden

Skurrile und unschöne Szenen bei einer Aral-Tankstelle in Blankenburg im Harz!

Ein Mann hat die Waschanlage der Aral-Tankstelle blockiert – allerdings nicht mit seinem Auto. Am Ende konnte nur noch die Polizei helfen.

Aral-Tankstelle im Harz: Skurrile Szenen in Waschanlage

So hat sich eine Mitarbeiterin der Aral-Tankstelle im Harz ihre Schicht am Donnerstagmittag (3. August) vermutlich nicht vorgestellt. Denn statt Kunden mit ihren Autos in die Waschanlage zu schicken, musste sie einen Mann aus eben jener erstmal wieder herausbekommen.

+++Harz: Frau gelingt einzigartiger Schnappschuss – dieses Phänomen ist nur selten zu sehen+++

Der 43-Jährige hatte sich nämlich um 12.30 Uhr dort niedergelassen, um sich zu betrinken. Ziemlich ungünstig, vor allem für alle, die eigentlich dort ihr Auto waschen wollten. Die Mitarbeiterin forderte den Blankenburger auf, die Waschanlage zu verlassen, doch der dachte gar nicht daran. Stattdessen beleidigte er die Mitarbeiterin und ihre Kolleginnen.

Nur die Polizei kann helfen

Doch die bewiesen offenbar Engelszungen und konnte den 43-Jährigen am Ende doch noch überreden, sich einen anderen Ort zu suchen. Die Frauen blieben derweil in der Waschanlage, um zu verhindern, dass sich der Blankenburger doch wieder dort niederlässt. Denn der hatte mit dem Thema trotz allem noch nicht abgeschlossen und warf sogar mit einer Bierflasche nach einer der Mitarbeiterinnen. Glücklicherweise traf er sie nicht.


Mehr News:


Am Ende konnte nur noch die Polizei helfen. Vor der räumte der 43-Jährige auch ein, dass er die Mitarbeiterin beleidigt hatte. Schlussendlich musste er die Aral-Tankstelle verlassen – mit Verfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung im Gepäck.