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Kreis Gifhorn: Möchtegern-Sheriffs sorgen für Stress – „Was soll das?“

In einer Gemeinde im Kreis Gifhorn sorgen Möchtegern-Sheriffs derzeit für Unruhe. Jetzt schaltet sich sogar der Staatsschutz ein.

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© IMAGO/aal.photo

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Sie klebten an Laternen, an Mülleimern, sogar an der Feuerwehrwache. In einer Ortschaft im Kreis Gifhorn sorgen derzeit mysteriöse Flyer für Furore, die offensichtlich von Möchtegern-Sheriffs verteilt wurden. Was darauf zu lesen ist, lässt den dortigen Bürgermeister an die Decke steigen und ruft sogar den Staatsschutz auf den Plan.

Was da im Kreis Gifhorn los ist, liest du hier.

Kreis Gifhorn: Mysteriöse Flyer im Umlauf

„Was soll das?“, fragt sich Bürgermeister Axel Passeier in einer Pressemeldung der Samtgemeinde Boldecker Land vom Montag (14. Oktober). „Für mich ist das unnötige Panikmache.“ Der Grund für seinen Ärger: In der Gemeinde Osloß hatten Unbekannte mit Flugblättern zur Gründung einer Bürgerwehr aufgerufen. „Oslosser Bürger gehen Patrouille“, ist darauf zu lesen. Daneben auch das Kürzel „O.B.G.P.“, das wohl als Gruppen-Name zu verstehen ist. Man solle Streife gehen, Auffälligkeiten melden und für Ordnung sorgen, so der Flyer weiter.

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Aber ist es in der kleinen Gemeinde wirklich so unsicher, dass die Bürger ihren Schutz jetzt selbst in die Hand nehmen müssen? Die Ansage des Bürgermeisters ist in dieser Hinsicht deutlich: „Die Sicherheit in Osloß ist nicht gefährdet“, erklärt er. Und auch Polizeisprecher Christoph Nowak schlägt in die gleiche Kerbe: „Osloß ist nun wirklich kein Brennpunkt für erhöhte Kriminalität.“

Staatsschutz ermittelt

Wer die Flyer erstellt und verteilt hat, weiß keiner so richtig. Es findet sich darauf zwar der Aufruf, einen Telegram-Kanal zu abonnieren. Wer aber danach sucht, findet zunächst einmal gar nichts, wie Nowak gegenüber der „Braunschweiger Zeitung“ bestätigt. Das heißt: Entweder gibt es den Channel gar nicht oder aber er ist privat. In letzterem Falle wäre der Hinweis auf dem Flyer aber nutzlos, da man nur über eine Einladung beitreten könnte.


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Die Polizei ermittelt jedenfalls und laut dem „NDR“ ist mittlerweile sogar der Staatsschutz involviert. Per se ist die Gründung einer Bürgerwehr aber nicht verboten. Laut Nowak komme es aber auf die Art der Ausübung an. „Da kommt man schnell in den Bereich der Nötigung, wenn man andere Menschen anhält und kontrolliert“, so der Polizei-Sprecher. Es sei besser, die Polizei einzuschalten, wenn man sich Sorgen mache.