Der Braunschweiger Journalist David Janzen ist erneut mutmaßlich von Nazis bedroht worden. Seine Haustür zierte der weiße Schriftzug: „Janzen jagen“.
Nicht die erste Hass-Drohung, der sich Janzen konfrontiert sieht. Doch die Behörden würden nichts tun. Verfahren seien eingestellt worden. Der Braunschweiger Journalist fühlt sich im Stich gelassen.
Braunschweiger schon öfter Opfer rechter Hass-Drohungen
David Janzen vom „Bündnis gegen Rechts“ machte die neue Hass-Drohung auf Facebook publik. Als der Journalist am Sonntagmorgen (3. September) einen Blick auf seine Haustür warf, strahlten ihm in weißen Lettern die bedrohlichen Worte: „Janzen jagen“ entgegen. Darunter noch ergänzend „#AFABXN“, was vermutlich für „Antifa boxen“ steht.
Janzen ist fassungslos. Wohl auch wegen der mutmaßlich rechten Schmierereien. Viel mehr beschäftigt ihn aber zusehends ein Thema: „Ich frag mich wirklich, welchen Sinn es noch macht, die Polizei zu informieren und Anzeige zu stellen.“ David Janzen ist schon öfter Opfer rechter Drohungen geworden.
Zuletzt fand er vor seiner Haustür eine Kerze, die mit seinem Namen und einem Kreuz versehen wurde. Darauf standen außerdem die Zahlen „1488“. Diese Zahlenkombination ist wohl eine der international am stärksten verbreiteten Chiffren der rechtsextremen Szene. Sie setzt sich zusammen aus „Fourteen Words“ und der Chiffre für den Hitlergruß. In seinem Briefkasten: Rohes Fleisch. News38 erzählte David Janzen damals, dass er darin eine Morddrohung sah (wir berichteten).
Braunschweig: „Ein Rabatt für rechte Intensivstraftäter“
Kein Einzelfall. Jedes Mal stellte der Braunschweiger Anzeige – allerdings offenbar ohne Erfolg. „Die Ermittlungen wegen der letzten Drohung an der Tür wurden auch wieder eingestellt: Täter nicht ermittelbar“, heißt es in dem aktuellen Facebook-Post. Dutzende Anzeigen habe er wegen rechter Bedrohungen, Beleidigungen, Verleumdungen oder verbotener Symbole gestellt.
Doch fast immer soll die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt haben. „Mal konnten keine Täter ermittelt werden, mal gab es kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder es wurde eingestellt, weil der Täter in anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten hätte. Sozusagen ein Rabatt für rechte Intensivstraftäter.“
Seit mehreren Jahren sieht er sich und seine Familie von Neonazis bedroht. Doch für Janzen steht fest: „Sie haben nicht wirklich etwas zu befürchten von den Behörden.“ Der Braunschweiger, der beim „Bündnis gegen Rechts“ aktiv ist, fühlt sich nicht ausreichend geschützt.
Polizei Braunschweig ist der Fall bekannt
Die neuste Hass-Drohung ist den Braunschweiger Polizisten bekannt, wie es auf News38-Nachfrage heißt. Nachdem sich David Janzen bei den Beamten meldete, machten sie sich auf den Weg zu seinem Haus. „Die Spuren wurden vor Ort durch die sichernde Forensik des Zentralen Kriminaldienstes gesichert“, so Sprecher Dirk Oppermann weiter.
Doch was sagt die Polizei zu den Vorwürfen? Dazu, dass Janzen mit der Frage hadert, überhaupt noch Drohungen zur Anzeige zu bringen? „Die Polizei kann Straftaten nur dann verfolgen, wenn sie davon Kenntnis erhält. Folglich ist es immer richtig, eine Strafanzeige zu erstatten“, heißt es weiter. Wenn es um Strafverfolgung gehe, müsse sich die Polizei „stets absolut neutral“ verhalten.
Staatsanwaltschaft findet Kritik unberechtigt
News38 hat bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig nachgehakt und sie mit den Vorwürfen konfrontiert. Für Staatsanwalt Christian Wolters steht fest: „Die pauschale Kritik von Herrn Janzen ist aus unserer Sicht unberechtigt.“ Doch warum werden die Hass-Drohungen dann nicht weiterverfolgt?
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„Wir prüfen jeden Fall individuell. Dabei müssen wir zunächst feststellen, ob das angezeigte Verhalten überhaupt eine Straftat (z.B. Bedrohung, Sachbeschädigung, Öffentliches Auffordern zu Straftaten) darstellt. Schon das ist nicht immer der Fall“, so Wolters weiter.
Polizei und Staatsanwaltschaft steht bei Janzen-Fällen vor Problem
Das große Problem bei den Fällen, die David Janzen anzeigt: Die Täterermittlung. Weil die Bedrohungen meistens nachts und ohne Zeugen stattfinden. Wolters ergänzt: „Natürlich können auch wir uns ausrechnen, aus welcher (politischen) Ecke, die Täter vermutlich stammen.“ Doch das reiche nicht, um eine Tat nachzuweisen.
Die Tat müsse jedem Verdächtigen mit Sicherheit nachgewiesen werden können. „Und das ist uns in der Vergangenheit leider häufig nicht gelungen“, sagt der Staatsanwalt. Christian Wolters sieht die Schuld dabei weder bei David Janzen noch bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
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„Wir müssen mit den Tatortspuren leben, die wir vorfinden. Bedauerlicherweise ist dies gerade bei Droh-Schmierereien meist herzlich wenig. So finden wir in diesen Fällen grundsätzlich weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke.“
Die Vorwürfe, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei Klima-Aktivisten, linken Antifa-Anhängern und Menschen, die gegen AfD-Parteitage demonstrieren, vehementer ermitteln würden, weist Wolters von sich. „Dort können wir die Täter normalerweise auf frischer Tat feststellen, was eine strafrechtliche Verfolgung natürlich erheblich erleichtert.“ Abschließend ergänzt er: „Dies gilt im Übrigen auch bei Teilnehmern rechter Demonstrationen, wenn es dort zu Straftaten kommt.“