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A2 Braunschweig: Fahrrad-Aktivisten müssen draußen bleiben – aber sie haben noch eine Chance

A2 Braunschweig: Fahrrad-Aktivisten müssen draußen bleiben – aber sie haben noch eine Chance

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Fahhrad-Aktivisten wollten den Auto-Verkehr auf der A39 und der A2 lahmlegen. Aber daraus wird nichts. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Braunschweig/Wolfsburg. 

Vollsperrung auf der A2? Die Klima-Bewegung „Fridays for Future“ hatte für Samstag, den 5. Juni, eine Fahrraddemo auf der A39 bei Wolfsburg sowie auf der A2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg geplant.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat jetzt klare Entscheidungen für die Demo auf der A39 un der A2 getroffen.

A2 Braunschweig: Sperrung wegen Fahrraddemo?

Im Rahmen eines bundesweiten Protesttages sollte am Samstag eine Fahrraddemo auf der A39 bei Wolfsburg unter dem Motto „Verkehrswende jetzt – Autobahnbau stoppen“ stattfinden.

Diesem Plan hat das Verwaltungsgericht Braunschweig einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die auf der A39 geplante Demonstration wurde in einem Eilverfahren am Mittwoch vom Gericht verboten.

Ein ähnlicher Eilantrag von „Fridays for Future“ bestand danach noch für die Autobahn A2. Auch hier wollten die Klimaaktivisten im Rahmen einer Fahrraddemo zwischen Braunschweig und Wolfsburg auf den Protesttag aufmerksam machen. Auch diesen Plan kassierte das Gericht: Die Aktivisten dürfen also auch nicht auf die A2, wie am Mittwoch bekannt wurde.

A2 Braunschweig: Fahrbahnsperrung angefragt – was könnte dagegensprechen?

Bei den Verboten für die Fahrraddemos auf der A39 und der A2 argumentierte das Verwaltungsgericht Braunschweig damit, dass die notwendige Vollsperrung vor allem das Risiko von Staus und Unfällen berge.

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Außerdem würde das VW-Werk vom Zulieferverkehr abgeschnitten werden, was nach Einschätzung des Gerichts nicht vertretbar wäre. Es sei zudem nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, den Fernverkehr mit einer Demonstration zu stören.

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Für die ursprünglich geplante Fahrraddemo gab das Gericht deshalb eine Ausweichstrecke über eine parallel verlaufende Kreisstraße vor. Inwiefern die Fahrrad-Aktivisten diese nutzen wollen und werden, bleibt abzuwarten. Sie können noch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anrufen. (dpa/mkx)