Braunschweig/Lüneburg.
Nach fast 20 Jahren ist Schluss: Zum ersten Mal ist in Niedersachsen eine Polizistin entlassen worden, weil sie Thesen der so genannten „Reichsbürger“ geteilt hatte.
Bei ihr soll es sich um eine Beamtin der Polizeidirektion Braunschweig handeln, berichtet der NDR. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) entschieden, dass der Rauswurf rechtens war – und bestätigte ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig.
Polizeidirektion Braunschweig wird „Reichsbürgerin“ los
Beamte müssten sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten, sagte ein OVG-Sprecher dem NDR. „Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen.“
+++ VW-Tochter befürchtet große Probleme – „wahrscheinlich noch herausfordernder“ +++
Die Polizistin hatte unter anderem einen „Staatsangehörigkeitsausweis“ („Gelber Schein“) beantragt und angegeben, auch Bürgerin des Königreichs Preußen zu sein. Später erkannte sie eine Richterin nicht an – typisch für „Reichsbürger“.
Im Dienst soll sich die Beamtin unauffällig verhalten haben. Die Polizeidirektion Braunschweig sah aber trotzdem ein gravierendes Dienstvergehen und erhob Klage.
Dienststellen der Polizeidirektion Braunschweig:
- Polizeidirektion und Polizeiinspektion Braunschweig
- Polizeiinspektion Gifhorn
- Polizeiinspektion Goslar
- Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel
- Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt
Das Lüneburger Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden, berichtet der NDR. Demnach ermittelt das Innenministerium gegen eine Handvoll weiterer mutmaßlicher „Reichsbürger“ im Beamtendienst.
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So ticken selbsternannte „Reichsbürger“
„Reichsbürger und Selbstverwalter“ wie die ehemalige Beamtin aus Braunschweig zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland an. Für sie existieren das Deutsche Reich und dessen Mitgliedsstaaten weiter. „Reichsbürger“ weigern sich oft, Steuern zu zahlen. Die Sicherheitsbehörden rechneten der bundesweiten Szene zuletzt rund 19.000 Menschen zu. >> Handbuch zum Thema „Reichsbürger“ (ck)