Braunschweig.
Die Stadt Braunschweig macht ernst. Wie angekündigt, gibt es jetzt eine neue Verordnung – und die soll regeln, wo sich in Braunschweig Bordelle ansiedeln dürfen. Und wo nicht.
Wie die Stadt mitteilte, soll es in Braunschweig nur noch fünf „Toleranzzonen“ geben, in denen Bordelle eröffnet und betrieben werden dürfen.
Braunschweig bestimmt Toleranzzonen für Bordelle
„Bordelle oder bordellartige Betriebe sollen in Braunschweig künftig außer in der Bruchstraße nur in fünf ausgewiesenen Toleranzzonen zulässig sein“, hieß es von der Stadt.
Das sehe der Entwurf einer neuen „Verordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig des Bezirks der Polizeidirektion Braunschweig (Sperrbezirksverordnung)“ vor.
Die fünf Toleranzzonen sind folgende Bereiche:
- Hansestraße-West
- Hafen
- Hansestraße-Ost
- Friedrich-Seele-Straße-West
- Friedrich-Seele-Straße-Ost
Dazu kommt die Rotlichtmeile „Bruchstraße“.
Derzeit orientiere sich die Sperrbezirksverordnung noch am Zeitgeist der 1970er, hieß es. „Sie verbietet im Stadtgebiet vornehmlich die Straßenprostitution. Daher war es erforderlich und aufgrund der aktuellen Diskussion rund um die Errichtung eines bordellartigen Betriebes in Gliesmarode richtig, sich grundlegend mit der komplexen Sach- und Rechtslage auseinander zu setzen“, sagte Polizeipräsident Michael Pientka.
+++ Braunschweig: Politik und Bürger sind sich einig – dieser Betrieb soll niemals öffnen +++
Im jetzt vorliegenden Entwurf habe man die Emotionalität und Betroffenheit der Bürger aufgenommen – „und dennoch keinen Einzelfall geregelt, sondern das Ganze in den Blick genommen“, so Pientka.
———————
Mehr Themen aus Braunschweig:
———————
Zonen liegen in Braunschweiger Gewerbegebieten
Die fünf Zonen liegen alle in Gewerbe- und Industriegebieten in Braunschweig. Bisher gibt es hier laut Verwaltung noch keine Bordelle. „Eine Konzentration ist also auf absehbare Zeit dort nicht zu erwarten“, hieß es.
Mit der Neufassung soll die bisherige Sperrbezirksverordnung für das Gebiet der Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2005 auf breitere Füße gestellt werden. Die sieht derzeit nämlich nur das Verbot der Straßenprostitution in einem eng begrenzten Teilgebiet im Innenstadtbereich vor.
+++ Niedriger Oker-Wasserstand offenbart Schockierendes – „Das ist nicht nur ein Ärgernis“ +++
Tritt die neue Sperrbezirksverordnung in Kraft, wäre im Stadtgebiet Braunschweig die Straßenprostitution vollständig verboten – und die Prostitution in Bordellen beziehungsweise bordellartigen Betrieben zukünftig grundsätzlich nur in einer der fünf ausgewiesenen Zonen erlaubt.
Braunschweig: Bruchstraße darf bleiben wie sie ist
Die Bruchstraße wäre von den Verboten der Verordnung ausgenommen. Für die Polizei ist das richtig, weil die Etablissements in der Braunschweiger Rotlichtstraße schon lange bestehen und keine neuen Konflikte zu erwarten seien.
Auch die bisher erlaubten Prostitutionsstätten (insbesondere in Wohnungen) in Braunschweig dürfen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben weiter betrieben werden. Sie hätten in den vergangenen Jahren keine nennenswerte Beschwerden oder Konflikte hervorgerufen, weil sie in der Regel nicht nach außen erkennbar seien. (fb)