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Bewegungsradius in Niedersachsen: Das bedeuten die 15 Kilometer für deinen Wohnort

Bewegungsradius in Niedersachsen: Das bedeuten die 15 Kilometer für deinen Wohnort

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Bewegungsradius in Niedersachsen: Die geplante Corona-Regel wird neue Einschränkungen für dich bedeuten. (Symbolbild) Foto: dpa

Niedersachsen. 

Der erste Corona-Gipfel im Jahr 2021 hatte es in sich!

Wenn das Corona-Infektionsgeschehen schlecht verläuft, müssen sich womöglich auch manche Menschen in Niedersachsen mit einem Bewegungsradius vertraut machen.

Bund und Länder haben sich am Dienstag darauf verständigt, dass in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 weitere Maßnahmen zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ergriffen werden sollen.

Zwar hadert Niedersachsen mit diesem Beschluss noch, aber wir klären auf: Was würde das konkret für deinen Wohnort bedeuten? Hier liest du, in welchem Radius du dich nach der geplanten Regelung noch aus den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn bewegen darfst.

+++ Mehr zur aktuellen Corona-Lage in Niedersachsen kannst du hier nachlesen +++

Bewegungsradius in Niedersachsen: Das würden 15 km für deinen Wohnort bedeuten

Auch wenn es in Niedersachsen zunächst noch keine Einigung auf ein Beschlusspapier gegeben hat, so gilt es als sicher, dass der Bewegungsradius auch in Niedersachsen kommen wird.

Er soll dann greifen, sobald die Landkreise und Städte bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht haben. Wer dann noch den Bewegungsradius überschreiten möchte, um zum Beispiel zu reisen, muss darauf verzichten, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

Bewegungsradius um Braunschweig

Braunschweiger dürften dann beispielsweise noch nach Wolfenbüttel, Lehre sowie Adenbüttel fahren. Nach Gifhorn, Peine und Königslutter darfst du dann aber nicht mehr reisen.

Bewegungsradius um Wolfsburg

Wer in Wolfsburg wohnt, der wird nach der geplanten Regel weiterhin in Orte wie Lehre, Danndorf und Bergfeld reisen dürfen. Hier werden allerdings Städte wie Gifhorn, Königslutter oder auch die Gemeinde Brome nicht mehr zu erreichen sein.

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Bewegungsradius um Salzgitter

Menschen mit Wohnort in Salzgitter werden dem geplanten Bewegungsradius zufolge noch nach Vechelde, Hoheneggelsen und Sehlde fahren dürfen. Derneburg liegt hingegen bereits so gerade außerhalb des Radius und auch die Fahrt bis nach Braunschweig wird verboten sein. Bewohner aus Salzgitter werden schließlich nur noch bis zum äußersten Südwesten der Großstadt kommen. Peine liegt sogar komplett außerhalb des 15-Kilometer-Bewegungsradius.

Bewegungsradius um Gifhorn

Bürger aus Gifhorn – dem aktuellen „Hotspot“ der Region – würden weiterhin nach Adenbüttel, Meinersen und Wesendorf fahren dürfen. Eine Fahrt nach Wahrenholz zum Beispiel wird hingegen nur bis in den Süden der Gemeinde erlaubt sein. Und auch Wolfsburg darf nur noch im Westen besucht werden.

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Sieben-Tages-Inzidenz bleibt entscheidend

Ob Städte wie Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter und der Kreis Gifhorn jedoch tatsächlich von der Einschränkung betroffen sein werden, hängt letztendlich von ihrer Sieben-Tages-Inzidenz ab. Aktuell liegt der Inzidenzwert bei allen Städten in Niedersachsen unter 200.

Die Inzidenzwerte in unserer Region (5. Januar, 9 Uhr):

  • Braunschweig: 87,4
  • Gifhorn: 148,4
  • Goslar: 33,8
  • Helmstedt: 122,7
  • Peine: 80,1
  • Salzgitter: 68,1
  • Wolfenbüttel: 43,5
  • Wolfsburg: 63,5

Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl wegen der Nachmeldungen und der weitaus weniger Tests in der Woche um Weihnachten und Silvester derzeit wenig aussagekräftig ist. >> HIER kannst du deinen Radius selber ziehen!

Niedersachsen hadert mit Bewegungsradius

Generell will Niedersachsen die bei den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise beschlossene Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots nicht ohne weiteres umsetzen. Nötig sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit, wie sie das Oberverwaltungsgericht bereits bei anderen Einschränkungen angemahnt hat, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstagabend in Hannover. „Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht.“

Sowohl bei der Einführung einer Sperrstunde als auch beim Böllerverbot habe das Gericht eine triftige Begründung verlangt, der bloße Verweis auf die Bund-Länder-Beschlüsse habe den Richtern nicht gereicht, erklärte Weil.