Braunschweig.
Für Menschen in Braunschweig und ganz Deutschland wird dieses Weihnachten ganz anders. Abstand halten ist das oberste Gebot der Stunde. Auch sollen sich so wenig Menschen wie möglich treffen. Doch das wollen die Querdenker aus Braunschweig so nicht hinnehmen.
In einem Telegram-Chat der Gruppierung postete ein Mitglied eine Art „Schlupfloch“ um die geltenden Bestimmungen auszuhebeln. Ein Screenshot davon ist bei Twitter aufgetaucht. Der Nutzer schreibt: „Während die Infektionszahlen steigen, alle 3 Minuten hier ein Mensch an Covid19 stirbt, wird bei Querdenken Braunschweig aufgerufen die Corona-Beschränkungen zu unterlaufen.“
Braunschweig: Das sagen Polizei und Innenministerium
Der Screenshot offenbart, dass die Querdenker aus Braunschweig einen vermeintlichen Trick entdeckt haben, damit sie sich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten müssen.
Darin heißt es: „Wenn ihr über die Feiertage mehr als fünf Personen sehen wollt, meldet eure Treffen als politische Versammlungen an. Gilt für Treffen unter freiem Himmel wie auch in geschlossenen Räumen, auch in eurer Wohnstube.“
Denn Treffen in Räumen müssten nicht angemeldet werden. „Ihr müsst dem Covizei-Kommando nur sagen, dass es sich um eine Versammlung nach Artikel 8 GG handelt“, heißt es weiter.
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So darfst du in Braunschweig beispielsweise feiern:
- Mutter und Vater, drei Kinder (fünf Personen, ein Haushalt)
- Oma und Opa (zwei Personen, ein Haushalt)
- Tante und Onkel (zwei Personen, ein Haushalt), inkl. deren Kinder, die 14 Jahre oder jünger sind.
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Im Grundgesetz steht tatsächlich: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Twitter-Nutzer sind außer sich über diese Aufforderung aus Braunschweig. Kommentar: „Bitte diese Gruppe eine in Gemeinschaftszelle sperren und bis zum Ende der Pandemie dort lassen!“ Ein anderer schreibt: „Immer wieder staune ich darüber, auf was für Ideen man so kommt. Ich bin echt zu naiv.“
News38.de hat bei der Polizei Braunschweig nachgefragt, ob die Deklarierung als „Versammlung“ tatsächlich genutzt werden kann, um mit mir Menschen Weihnachten zu feiern. Von dort heißt es: „Das Versammlungsrecht darf nicht missbraucht werden, um die bestehenden Corona-Regeln zu umgehen. Insofern gelten die gleichen Bußgeldvorschriften wie im allgemeinen Bereich.“
Das Innenministerium Niedersachsen erklärt auf Anfrage außerdem: „Die Durchführung einer Versammlung, sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen, setzt nach Paragraf 4 Absatz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ein Hygienekonzept voraus.“
Braunschweig: „Schlupfloch“ ist eine Ordnungswidrigkeit
Auch hierbei muss die Personen-Anzahl begrenzt, Abstand gehalten, eine Maske getragen und gelüftet werden.
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„Der gemeinsame Verzehr einer Weihnachtsgans im Rahmen eines gemütlichen Beisammenseins dürfte unter Einhaltung der Vorgaben somit nicht möglich sein. Und stellt im Übrigen unter diesen Umständen auch keine versammlungsrechtlich geschützte Veranstaltung im Sinne des Versammlungsgesetzes dar.“
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Verstöße gegen diese Bestimmungen sind demnach Ordnungswidrigkeiten. Sie werden von der Polizei Braunschweig geahndet. (ldi)