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21-Jährige ersticht Lebensgefährten: Ehefrau des Opfers spricht

21-Jährige ersticht Lebensgefährten: Ehefrau des Opfers spricht

Landgericht
Das Landgericht in Braunschweig Foto: dpa

Braunschweig. 

Im Prozess um eine 21-Jährige, die sich vor dem Landgericht Braunschweig wegen Totschlags verantworten muss, hat nun die Ehefrau des Opfers ausgesagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 21-Jährigen vor, am 13. August ihren 38-jährigen Lebensgefährten in der gemeinsamen Wohnung durch einen Messerstich in die Brust getötet zu haben.

Die 36-jährige Ehefrau des Opfers und Nebenklägerin sollte Licht in das Verhältnis zwischen Opfer und Angeklagter bringen. Sie sagte aus, dass die Angeklagte ursprünglich als Nachhilfelehrerin der Kinder arbeiten sollte. „Irgendwann wollte sie dann bei uns bleiben, weil sie sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr wohl fühlte“, sagte die 36-Jährige. Damit sei sie zwar erst einverstanden gewesen, aber dann sei die Stimmung gekippt und sie wollte die 21-Jährigen aus der Wohnung haben.

Ehefrau flüchtete ins Frauenhaus

Ihr Mann und die Angeklagte hätten gemeinsam viel getrunken und auch Drogen genommen. Es hätte Streit gegeben, die Angeklagte sei ihr gegenüber immer aggressiver geworden – wäre sogar handgreiflich geworden. Sie wollte die Angeklagte aus der Wohnung haben, hatte aber Angst, ihr Mann würde dann sie und die gemeinsamen Kinder verlassen.

Schließlich flüchtete die Zeugin ins Frauenhaus. „Ich habe meinen Kindern gesagt, sie sollen heimlich ihre Sachen packen und sie verstecken“, sagte die 36-Jährige. Danach hätte ihr Mann eine Wohnung für die Angeklagte gesucht in die er ebenfalls eingezogen sei. „Also bin ich mit meinen Kindern zurück in unsere alte Wohnung.“

Der Kontakt zu ihrem Mann sei aber nicht abgebrochen. „Wir haben uns das letzte Mal gesehen, als wir den Sperrmüll gemacht haben“, sagte sie, „da wirkte er nicht mehr glücklich.“

Auf Nachfrage des Richters, wie es den Kindern ging, erklärte die Zeugin unter Tränen: „Den Kindern geht es seit dem Tod des Vaters nicht gut. Sie können nicht richtig schlafen oder essen.“

Sachverständiger: Angeklagte hatte Suchtprobleme

Der Sachverständige gab an, dass die Angeklagte eine erhebliche Suchtproblematik hat und emotional instabil sei. „Die Angeklagte hat zwar einen erweiterten Realschulabschluss gemacht, aber seit dem 16 Lebensjahr mehr in den Tag hineingelebt“, erklärte der Experte. Aufgrund familiärer Beziehungen kenne sie das Opfer schon länger und hätte punktuell mit ihm eine Beziehung gehabt.

„Außerdem gibt die Angeklagte an, früher sexuell missbraucht worden zu sein. Das kann eine Persönlichkeitsstörung erklären“, gab der Sachverständige an.

Der nächste Verhandlungstag ist auf Mittwoch, 14. Dezember angesetzt. Das Urteil soll am 19. Dezember fallen.