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Weihnachtsmarkt-Besucher hören genau hin – knallharte Polizei-Maßnahme kann jeden treffen

Diese Nachricht ist für alle Weihnachtsmarkt-Besucher wichtig. Sie müssen sich darauf einstellen, von der Polizei angehalten zu werden.

© IMAGO/Norbert Neetz

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Weihnachtsmärkte erfreuen sich einer langjährigen Tradition, vor allem in Deutschland. Viele Deutsche gehen gerne auf die Märkte – auch trotz der steigenden Preise für Glühwein und Co. – denn das gehört nun mal zur Vorweihnachtszeit dazu.

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Allerdings wird in diesem Jahr alles anders auf den Weihnachtsmärkten in Deutschland. Grund dafür ist ein neues Gesetz, das bereits seit wenigen Tagen greift und auch die nun nach und nach öffnenden Weihnachtsmärkte in den verschiedenen Regionen betrifft.

Weihnachtsmarkt-Besucher müssen neues Gesetz beachten

Und zwar gilt seit dem 31. Oktober ein verschärftes Waffengesetz (WaffG). So hat der Bundestag bereits Mitte Oktober die Waffenverbotszonen im öffentlichen Raum ausgeweitet. Diese gelten nun auch bei Veranstaltungen wie Wochen- und Weihnachtsmärkten. Besucher sollten sich also besser an die geänderten Regeln halten.


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Natürlich geht kein Mensch mit einer Schusswaffe über einen Weihnachtsmarkt, doch ein Messer hat der ein oder andere vielleicht schon eher dabei – vielleicht auch versehentlich, weil er vergessen hat, dass er es noch bei sich trägt. Wird er damit nun erwischt, kann das böse Folgen haben.

Weihnachtsmarkt: Polizei kann jeden kontrollieren

Doch auch wer keine Waffe bei sich trägt, muss zu jeder Zeit damit rechnen, von der Polizei kontrolliert zu werden. Nach Paragraf 42 c des neuen Waffengesetzes ist das der Behörde auch ohne Anlass erlaubt. Es kann also jeden treffen.


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Wie Paragraf 42 Absatz 4a besagt, dürfen Messer grundsätzlich nicht in den Verbotszonen mitgeführt werden, es gibt allerdings auch Ausnahmen. Die gelten für Handwerker oder Standbetreiber, die ein Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Auch Marktbesucher, die vor Ort ein Messer gekauft haben, dürfen es natürlich mit sich tragen. Grundsätzlich müssen die Messer allerdings „nicht zugriffsbereit“ transportiert werden.