In Salzgitter haben offenbar drei Männer gegen das Angelverbot verstoßen.
Das Verhalten der mutmaßlichen Schwarzfischer aus Salzgitter bringt nicht nur eine Mutter auf die Palme und macht deren Sohn traurig – auch der Anglerverband Niedersachsen zeigt sich bestürzt.
Salzgitter: Was raschelt denn da?
Die Mutter war nach eigener Aussage am vergangenen Donnerstag (25. Juli) mit ihrem Sohn auf dem Ritterburg-Spielplatz. Am benachbarten Teich hätten drei Männer geangelt. Verbotenerweise. Weil etwas im Gebüsch geraschelt habe, sei ihr Sohn neugierig geworden und habe nachsehen wollen, ob es womöglich ein Vogel auf Nahrungssuche ist. Dann aber folgte der Schock: Da sei kein Vogel umhergehüpft, vielmehr hätten dort fünf oder sechs Fische gelegen. Ein qualvoller Todeskampf! „Ich war geschockt“, schreibt die Mutter in eine Facebook-Gruppe. „So etwas darf nicht passieren“, sagt sie danach zu News38.
Sie habe zu dem einen Angler gesagt, dass die Fische unbedingt zurück ins Wasser müssten. Der aber habe nur seine Mit-Angler gerufen und sei mit denen abgehauen. Mindestens vier Fische seien qualvoll verendet – möglicherweise noch mehr, die sie und ihr Sohn erst gar nicht gesehen hätten. Der Anblick lässt die beiden nicht los. „Ich weiß nicht, was die vorhatten. Warum angeln und dann die Fische einfach wegschmeißen? Habe ich wirklich nicht verstanden“, schreibt die Salzgitteranerin.
Salzgitter: Das sagt der Anglerverband
News38 hat mit dem Biologen Florian Möllers vom Anglerverband Niedersachsen über den Fall aus Gebhardshagen gesprochen. Weil in dem Teich ja nicht geangelt werden dürfe, sei das schlichtweg Fischwilderei, sagte er. Die könne in Deutschland zwar bestraft werden – „in fast allen Fällen, die uns bekannt geworden sind, wurden die Strafanzeigen aber wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.“
Lebende Fische einfach ins Gebüsch zu werfen, sei eindeutig ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, also eine Straftat. Auch die könne – sogar bis zu einer Freiheitsstrafe – geahndet werden. Aber auch diese Taten würden aus den gleichen Gründen wie oben genannt in den allermeisten Fällen nicht geahndet, sagte Möllers: „Gegen diese Praxis an den Gerichten wehren wir uns seit über 15 Jahren, auch auf politischer Ebene – leider ohne irgendeine Resonanz.“
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Was kann man denn gegen diese Art von Anglern tun? Die Angelvereine selbst könnten an den von ihnen gepachteten oder an Eigentumsgewässern gegen solche Schwarzfischer vorgehen und etwa den – oft nicht vorhandenen – Angelschein entziehen, sie fürs betreffende Gewässer sperren oder – wie in einem derart schwerwiegenden Fall – auch gerichtlich gegen diese Menschen vorgehen. „Jeder Passant hat darüber hinaus natürlich die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen – insbesondere, wenn es Bild- oder Videomaterial der gefundenen/verendenden Fische gibt“, sagte der Biologe im News38-Gespräch.
Salzgitter: Fische schnell versteckt?
Er selbst vermute, dass sich die Angler durchaus bewusst darüber waren, dass dort nicht geangelt werden darf: „Deshalb haben sie versucht, ihre ‚Beute‘ schnellstmöglich – das heißt, ohne sie tierschutzgerecht zunächst zu betäuben und dann fachgerecht zu töten (all das ist Bestandteil der Fischerprüfung, die zum Angeln qualifiziert) – vor den unerwünschten Blicken etwaigen Publikums zu verstecken.“