Seit Monaten verhandelt das Braunschweiger Landgericht den Prozess um den Maddie-Verdächtigen Christian B. Dabei geht es nicht um das seit 2007 verschwundene Mädchen, sondern um fünf andere, schwere Tatvorwürfe.
Im laufenden Prozess ist jetzt der Haftbefehl gegen Christian B. aufgehoben worden. Die Entscheidung dürfte bei vielen Braunschweigern Fragen aufwerfen. Denn B. sitzt aktuell schon eine Haftstrafe ab.
Braunschweig: Kein dringender Tatverdacht
Drei Frauen soll Christian B. vergewaltigt haben. Zwei Kinder sexuell missbraucht. Vor dem Landgericht Braunschweig werden die fünf Tatvorwürfe verhandelt. Dabei sorgte insbesondere die Verteidigung vom ersten Prozesstag an für die ein oder andere Überraschung (hier mehr lesen).
Einen weiteren Erfolg konnte Anwalt Friedrich Fülscher am Mittwoch (3. Juli) verbuchen. Die zuständige Strafkammer hat jetzt den Haftbefehl für das laufende Verfahren aufgehoben, wie es das Landgericht mitteilt. Sie ist der Meinung: Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr „hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe“.
Haftbefehl trotz bestehender Haftstrafe?
Stellt sich die Frage: Wieso braucht es überhaupt einen Haftbefehl, wenn Christian B. schon für eine andere Straftat im Gefängnis sitzt? Auf News38-Nachfrage erklärt eine Sprecherin: „Irgendwann sind auch Strafen vollstreckt und dann wären die Leute rauszulassen.“
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Im Klartext bedeutet das: Wird Christian B. zum Beispiel vorzeitig aus der aktuellen Haft entlassen und liegt zu dem Zeitpunkt der Entlassung ein Haftbefehl in einem anderen Verfahren vor, dann würde der vollstreckt werden und B. müsste in Untersuchungshaft. Er wäre nicht wieder direkt auf freiem Fuß.
Mit dem aufgehobenen Haftbefehl ist das Szenario jetzt aber Geschichte. Auf seine aktuelle Strafhaft, die aus einem früheren Verfahren am Landgericht stammt, hat die Aufhebung aber keinerlei Auswirkungen. Christian B. bleibt im Gefängnis.